21.03.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 8.19 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung (federführend) und an den Ausschuss für Frauen, Integration u
Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung (federführend) und an den Ausschuss für Frauen, Integration u. Quartiersmanagement (mitberatend) – Konsensliste.
11.04.2007 - Ausschuss für Stadtplanung
Ö 2 - vertagt
Herr Krömer erklärt, dass „bordellartige Betriebe“ laut
Bauordnung in Wohn- und Mischgebieten unzulässig sind
Herr Krömer erklärt, dass
“bordellartige Betriebe” laut Bauordnung in Wohn- und Mischgebieten
unzulässig sind. Auf der letzten Sitzung des Rats der Bürgermeister wurde die
Problematik besprochen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde
gebeten eine berlinweit einheitliche Regelung zu finden.
Frau Klee, Mitglied beim Bundesverband
sexueller Dienstleistungen, erhält das Wort. Sie berichtet dem Ausschuss
ausführlich von der Problematik.
Im Laufe der Diskussion erklärt BzStR
Krömer, dass es sich hier um eine Einzelfallunabhängige Rechtslage handele. Es
finden aus diesem Grund keine Einzelprüfungen statt.
12.04.2007 - Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
Ö 3.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
BV Katzemich begründet den Antrag ausfühlich
BV Katzemich begründet den Antrag
ausfürhlich. Sie erklärt die Problematik, die sich den
Betreibern/Betreiberinnen von Wohnungsbordellen ergibt. Da es sich hier
hauptsächlich um Fauen handelt, die nach Inkrafttreten des
Prostitutionsgesetzes ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, sieht sie die
positiven Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes für diese durch die Auslegung
des Baurechts durch die Bezirke als kontakariert an. Sie bittet darum, dass
Wohnungsbordelle nicht geschlossen werden sollen, solange sie die Anwohner
nicht stören. BV Jäkl schließt sich den Ausführungen von Frau Katzemich an und
verdeutlicht dieses frauenpolitische Problem.
BV Janke beantragt, dass der Ausschuss
den Antrag so übernimmt. Die baurechtliche Beratung müsse im Ausschuss für
Stadtplanung geführt werden.
Die Verwaltung erklärt, die Sachlage
falle in den Bereich des Bezirksbürgermeisters. Aus diesem Grund wolle man hier
keine Erklärung abgeben.
Frau Klee, vom Bundesverband Sexueller
Dienstleistungen, erhält das Wort. Sie plädiert für den Erhalt kleiner Wohnungsbordelle.
Sie berichtet von Erfahrungen der Stadt Dortmund mit einem s.g. Runden Tisch
zur Lösung dieser Probleme. In Berlin wurde nach Einführung des
Prostitutionsgesetzes von der Senatsverwaltung die Bildung eines Runden Tisches
abgelehnt.
Der Vorsitzende erklärt, der Rat der
Bürgermeister hätte auf seiner letzten Sitzung die Problematik beraten und
einen Auftrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben eine
einheitliche Regelung für Berlin zu finden.
Nach kontroverser Diskussion im Ausschuss
wird die Drucksache abgestimmt:
Abstimmung: Einstimmig bei einer
Enthaltung.
09.05.2007 - Ausschuss für Stadtplanung
Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Herr Baldow verliest die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für
Frauen, Integration und Quartiersmanagement, welcher der Drucksache zustimmt
Herr Baldow verliest die Empfehlung
des mitberatenden Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersmanagement,
welcher der Drucksache zustimmt.
Von den Mitgliedern der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Änderungsantrag an die Anwesenden verteilt, zu
dem BV Zauner einen Ergänzungsantrag stellt. Die Mitglieder der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erklären sich mit der Ergänzung einverstanden.
BzStR Krömer erklärt, er sei sicher
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird demnächst eine
Ausführungsvorschriften bzgl. der Wohnungsbordelle festlegen. Er bittet
Gewerbebetriebe und Wohnungsbordelle zu unterscheiden.
Abstimmung über den geänderten Antragstext:
einstimmig beschlossen
Das Bezirksamt wird gebeten,
1.sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine
bezirksübergreifende Ausführungsvorschrift für den zukünftigen
Genehmigungsumgang bei Wohnungsbordellen erlassen wird, die den Zielen des
Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG)
gerecht wird.
2.sich im Rat der Bürgermeister auf eine einheitliche Verfahrensweise der
Ordnungs- und Bauämter mit dem Ziel zu verständigen, dass bei der Genehmigung
von Wohnungsbordellen in Wohn- oder Mischgebieten zukünftig der jeweilige
Einzelfall zu betrachten ist und dabei die Entscheidungsspielräume der
Bauordnung und Gewerbeordnung zu nutzen sind. Grundlage können dabei die im
Baurecht üblichen Kriterien wie äußeres Erscheinungsbild, Nachbarschaftsschutz
und Lärmschutz sein.
3.bis zur abschließenden Klärung und Erlassen einer bezirksübergreifenden
Ausführungsvorschrift die bauordnungsrechtlichen Schließungsverfügungen für neu
eingehende Anträge auszusetzen und im Anhörungsverfahren befindliche Vorgänge
nicht abzuschließen.
16.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Das Bezirksamt wird gebeten,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine bezirksübergreifende Ausführungsvorschrift für den zukünftigen Genehmigungsumgang bei Wohnungsbordellen erlassen wird, die den Zielen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) gerecht wird.
sich im Rat der Bürgermeister auf eine einheitliche Verfahrensweise der Ordnungs- und Bauämter mit dem Ziel zu verständigen, dass bei der Genehmigung von Wohnungsbordellen in Wohn- oder Mischgebieten zukünftig der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist und dabei die Entscheidungsspielräume der Bauordnung und Gewerbeordnung zu nutzen sind. Grundlage können dabei die im Baurecht üblichen Kriterien wie äußeres Erscheinungsbild, Nachbarschaftsschutz und Lärmschutz sein.
bis zur abschließenden Klärung und Erlassen einer bezirksübergreifenden Ausführungsvorschrift die bauordnungsrechtlichen Schließungsverfügungen für neu eingehende Anträge auszusetzen und im Anhörungsverfahren befindliche Vorgänge nicht abzuschließen.
16.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.2 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und an den Ausschuss für Frauen; Integration und Quartiersmanagement – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und an den Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersmanagement – Konsensliste.
13.02.2008 - Ausschuss für Stadtplanung
Ö 3.5 - vertagt
Die Drucksache wird vertagt
Die Drucksache wird vertagt.
14.02.2008 - Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
Ö 3.3 - erledigt
BV Katzemich erklärt, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und
Frauen des Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11
BV Katzemich erklärt, der Ausschuss
für Wirtschaft, Technologie und Frauen des Abgeordnetenhaus hat in seiner
Sitzung am 11. Februar 2008 eine berlinweit einheitliche Regelung zu dieser
Thematik gefordert.
BzBm Band fügt ergänzend hinzu, dass
sowohl der Rat der Bürgermeister als auch eine Arbeitsgruppe der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sich mit dem Thema
beschäftigt.
Die Frage, wie der aktuellen
Vorgehensweise der Abteilung könnte allerdings nur BzStR Krömer beantworten.