Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 13.04.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Bodenbelastungskataster Tempelhof-Schöneberg
Informationen über altlastenverdächtige Flächen, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Flächen, auf denen das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist, werden im Land Berlin im „Bodenbelastungskataster“ (BBK) geführt.
Das Bodenbelastungskataster wird gemeinsam von den für den Bodenschutz zuständigen Stellen der bezirklichen Umweltämter und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gepflegt. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bodenschutzgesetz (§ 6 des BlnBodSchG vom 24.6.2004).
Bestandteil des Katasters ist eine digitale Karte, die Auskunft über die räumliche Abgrenzung der erfassten Flächen gibt.
Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind derzeit mehr als 900 Flächen erfasst.
Hierzu zählen insbesondere stillgelegte Industriestandorte, historische Ablagerungen und Deponien aber auch heute in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung, Dienstleistungsbereichen und Infrastruktureinrichtungen, bei denen nach vorliegenden Erkenntnissen von der Möglichkeit einer Bodenverunreinigung ausgegangen werden kann.
Die Abbildung zeigt die für den Bezirk im Bodenbelastungskataster erfassten Flächen (Die Flächen sind auf Grund des Datenschutzes generalisiert dargestellt).
Das Bodenbelastungskataster ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Aufgabenwahrnehmung im Fachbereich Umwelt, der als Bodenschutzbehörde für Erfassung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen bzw. Altlasten zuständig ist.
Informationen zu Bodenbelastungen sind eine wichtige Planungsgrundlage im Rahmen der Bauleitplanung, bei Bauvorhaben bzw. im privatrechtlichen Grundstücksverkehr und werden daher von einer Vielzahl öffentlicher Stellen, aber auch von privaten Interessenten nachgefragt.
Auskünfte an Eigentümer, Nutzer, Kaufinteressenten und Investoren können auf Anfrage nach dem Berliner Bodenschutzgesetz bzw. den geltenden Regelungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen erteilt werden.
Auskünfte über Boden- und Grundwasserverunreinigungen nach dem Umweltinformationsgesetz
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
10820 Berlin
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