Name | Telefonnummer | |
---|---|---|
Frau Paasche | 030 90277-6017 | Jenny.Paasche@ba-ts.berlin.de |
Herr Sydow | 030 90277-7262 | Michael.Sydow@ba-ts.berlin.de |
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Dieses Dokument ist barrierefrei.
Bild: Digitale Orthophotos 20 cm Bodenauflösung Farbe Cache Brandenburg mit Berlin (Hrsg.: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg); Bearbeitung: Umwelt- und Naturschutzamt
Bild: Umwelt- und Naturschutzamt
Teilflächen des geplanten „Landschaftsparks Marienfelde“ sind im Eigentum öffentlicher Einrichtungen bzw. privater Dritter. Für mehrere Flächen gibt es konkrete Bestrebungen, vorhandene Freiflächen zu überbauen und in ihrer Nutzung zu verändern. Natur und Landschaft im Planungsraum werden sich hierdurch wesentlich verändern.
Zur Steuerung der Entwicklung und zum Erhalt der wertvollen Biotope und Lebensstätten ist es erforderlich, den Landschaftsplan 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“ aufzustellen, der die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele grundstücksbezogen konkretisiert und die notwendigen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen beschreibt.
Bild: rangerteam.marienfelde Naturwacht Berlin e.V. Björn Lindner
Der Landschaftsplan berücksichtigt die Vorgaben des Flächennutzungsplans. Durch frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt wird sichergestellt, dass Festsetzungen des Landschaftsplans denen geltender und in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne nicht widersprechen.
Die Aufstellung von Landschaftsplänen lokaler Bedeutung liegt in der Zuständigkeit des Bezirks. Die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wurde mit Schreiben vom 14.02.2020 gemäß § 12 Abs. 1 NatSchG Bln von der Planungsabsicht des Bezirks informiert.
Mit Schreiben vom 04.03.2020 hat die SenUVK mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung bestehen. Am 23.06.2020 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Aufstellung des Landschaftsplans beschlossen, am 26.07.2022 die erste Änderung des Geltungsbereiches und am 21.02.2024 die zweite erforderliche Änderung des Geltungsbereiches. Das Verfahren wird durch das Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
10820 Berlin
Rathaus Tempelhof
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?