Straßenverkehrsbehörde

Stadt und Verkehr

Als eine von zwölf unteren Straßenverkehrsbehörden ist die Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg Teil des Straßen- und Grünflächenamtes.

Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Einzelfallprüfungen sichergestellt.

Die Mitarbeitenden der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind zuständig für Anordnungen gemäß § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung), die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen).
Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehrsmanagement zuständig.

Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde, dem Fachbereich Straßen, und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektion.

Aktuelles

Büsingstraße: Ab sofort einseitiges absolutes Haltverbot

Seit dem 29. Januar 2024 ist das Parken in der Büsingstraße in Friedenau zwischen Lefèvrestraße und Odenwaldstraße einseitig unterbunden. Hier gilt dauerhaft ein absolutes Haltverbot. Hintergrund dieser Maßnahme waren Mitteilungen der Feuerwehr Berlin und der Berliner Stadtreinigung, die sich aufgrund der zu geringen Fahrgassenbreite in ihrer Arbeit massiv eingeschränkt sahen. Anschließende Messungen vor Ort zeigten, dass die Mindestfahrgassenbreite von 3,05 Metern an keiner Stelle eingehalten wurde, wenn beidseitig geparkt wurde. Besonders im Falle der Feuerwehr hätte der Fortbestand der beidseitigen Parkanordnung zu gravierenden Behinderungen im Einsatzfall führen können. Um die Sicherheit der Anwohnenden nicht zu gefährden, war die Realisierung eines einseitigen Parkverbots somit zwingend erforderlich. Wir bitten um Verständnis.

Bald flächendeckend: Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings

Bis Ende 2024 wird im Bezirk Tempelhof-Schöneberg innerhalb des S-Bahn-Rings vollständig die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Welche Parkzonen geplant sind, welche bereits bestehen und wie Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen können, erfahren Sie auf unserer Seite zur Parkraumbewirtschaftung.

Hinweis zur Antragstellung und Ihre Ansprechpersonen

Würfel mit Kontaktsymbolen

Bitte stellen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 4 Wochen (2 Monate bei Veranstaltungen) vor dem beantragten Termin. Wenn die Fristen nicht beachtet werden, kann eine zeitgemäße Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

Ihren Antrag können Sie sowohl per Post als auch per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde richten.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen der Straßenverkehrsbehörde.

Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Raum

Parkscheinautomat

Parkraumbewirtschaftung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Parkzonen im Bezirk erfahren, wie Sie Vignetten und Ausnahmegenehmigungen beantragen können. Weitere Informationen

Schild Parkplatz für Behinderte

Parkausweise und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Informationen und Antragsformulare Weitere Informationen

Radfahrer und Fußgänger

Sondernutzungen von Straßen

Informationen und Anträge zum Herausstellen von Tischen, Stühlen und Waren vor eigenen Geschäftsräumen und das Verteilen von Werbematerialen Weitere Informationen

Tafel

Infostände und Großwerbetafeln

Informationen und Standortpläne für das Aufstellen von Infoständen und Großwerbetafeln Weitere Informationen