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Ukraine
- Allgemeine Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende
Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine -
Informationen und Angebote im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für Geflüchtete aus der Ukraine
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Corona
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Gehwegüberfahrten

Bild: line-of-sight - Fotolia.com
Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten
Es gibt dauerhafte und provisorische Gehwegüberfahrten (für den Zeitraum von Baumaßnahmen).
Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.
Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung unter anderem) zu tragen.
Im Regelfall werden Gehwegüberfahrten durch die zuständige Behörde hergestellt oder geändert.
Antrag provisorische Gehwegüberfahrt
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Antrag zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt für 2019
PDF-Dokument (108.9 kB) - Stand: April 2019
Kontakt
Straßen-und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen
Telefon: (030) 90277-2457
Telefax: (030) 90277-7854