Bezirkliches Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat durch den Beschluss des Bezirksamts vom 21. Februar 2017 und den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 (Drucksache Nr. 127/XX) die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, bestehend aus der Zusammenfassung des Gutachtens ##icon:pdf## sowie dem zugehörigen Plan der Zentralen Versorgungsbereiche ##icon:pdf##, erarbeitet durch das Büro Junker und Kruse, Dortmund, beschlossen.
Die Langfassung des Gutachtens ##icon:pdf## steht ebenfalls zum Herunterladen zur Verfügung.

Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist es, die Nahversorgung im Bezirk zu erhalten und mit dem Konzept die Bedeutung der bezirklichen Einkaufszentren zu stärken und weiter auszubauen.

Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches ist es als sonstige von der Gemeinde beschlossene Planung bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

Das Konzept aus dem Jahr 2009/10 wurde fortgeschrieben. Dazu ist eine vollständige Neuerhebung der relevanten Daten vorgenommen worden.
Damit erfolgt die Ersetzung des zuvor beschlossenen Konzeptes sowie der Teilfortschreibung für den Bereich um den Innsbrucker Platz.

Teilfortschreibung für den Bereich Innsbrucker Platz

Im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Güterbahnhofgeländes Wilmersdorf in Friedenau ist die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geplant. Im Rahmen der Teilfortschreibung des bezirklichen Einzelhandels- u Zentrenkonzeptes war zu prüfen, ob bzw. wie eine solche Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes sowohl auf gesamtstädtischer als auch bezirkliches Ebene konzeptkonform zu gestalten ist.
Das vollständige Ergebnis des Gutachtens ##icon:pdf## steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Diese teilräumliche Fortschreibung für den Bereich Innsbrucker Platz wird durch die im Jahr 2017 beschlossene Fortschreibung des Gesamtkonzeptes (siehe oben) ersetzt.

Bezirkliches Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, erstellt im Jahr 2009

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat durch den Beschluss des Bezirksamts Nr. 248/09 vom 20. Oktober 2009 und den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 17. Februar 2010 (Drucksache Nr. 1223/XVIII) das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, bestehend aus der Zusammenfassung des Gutachtens ##icon:pdf## sowie dem zugehörigen Plan der Zentralen Versorgungsbereiche, ##icon:pdf## erarbeitet durch das Büro Junker und Kruse, Dortmund, beschlossen.

Die Langfassung des Gutachtens ##icon:pdf## steht ebenfalls zum Herunterladen zur Verfügung.

Dieses Konzept wird durch die Fortschreibung – beschlossen 2017 – ersetzt. (siehe oben)