Bereichsentwicklungsplanung

Einbindung in das Berliner Planungssystem

Verfahrensstand zur Aktualisierung

Zur Zeit wird die Bereichsentwicklungsplanung für die Bezirksregion Tempelhof neu aufgestellt. Sie ist aufgrund der umfangreichen Veränderungen im Ortsteil Tempelhof überarbeitungsbedürftig. Hier wird auch eine Auseinandersetzung mit dem zusätzlichen Bedarf, vor allem an sozialer Infrastruktur erfolgen müssen.

Zuständigkeit

Zuständig für die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sind seit Anfang der 90er Jahre die Bezirke. Die Aufgabe der Hauptverwaltung beschränkt sich auf die Regelung von Grundsatzangelegenheiten sowie auf die Einbringung gesamtstädtischer Ziele in den Planungsprozess.

Aufgabe und Grundsätze

In der Bereichsentwicklungsplanung werden insbesondere die Flächenbedarfe für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, für den öffentlichen Raum und die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet.

Die Bereichsentwicklungsplanung ist auf einen mittel- bis langfristig Planungshorizont ausgerichtet. Die Ergebnisse der BEP sollen vom Bezirk beschlossen werden. Diese entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung (§ 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB), sie sind verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB).

Darstellungsumfang: Die Bereichsentwicklungsplanung (Nutzungskonzept) ist auf der Grundlage einer einheitlichen Legende im Maßstab 1:10000 zu erarbeiten. Für unterschiedliche Lösungen können Alternativen dargestellt werden. Nicht konsensfähige Abweichungen von beschlossenen gesamtstädtischen Planungen werden als Dissensflächen dargestellt. Der BEP ist eine textliche Erläuterung beizufügen.

Verfahren

Von der Planung betroffene Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die BEPs benachbarter Bezirke sind aufeinander abzustimmen. Über die Inhalte der Bereichsentwicklungsplanung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Vor Beschluss des Bezirksamtes ist die BEP der für die vorbereitende Planung zuständigen Hauptverwaltung zuzuleiten. Diese benennt mögliche Dissensflächen. Bezirkliche Beschlüsse zur BEP werden im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bereichsentwicklungsplanung wird in Form eines Abschlussberichtes (Text und Pläne) veröffentlicht sowie an beteiligte Verwaltungen und öffentliche Stellen verteilt.

Nachstehend die beschlossenen Bereichsentwicklungsplanungen für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg:

  • Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Nord

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Bereichsentwicklungsplanung Tempelhof

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Bereichsentwicklungsplanung Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade

    PDF-Dokument (3.3 MB)