Der Teilhabefachdienst für Kinder und Jugendliche (THFD-Jug) in Tempelhof-Schöneberg

ein kleiner Junge umarmt seinen Spielkameraden

Wer sind wir?

Wir sind Mitarbeiter_innen des Teilhabefachdienst Jugend im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Wir sind eine Beratungsstelle des Jugendamtes für Familien, deren Kinder eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind. Wir beraten Sie und Ihre Familie in allen Angelegenheiten des Bundesteilhabegesetzes und der Kinder- und Jugendhilfe.

Für wen sind wir da?

Wir unterstützen junge Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • mit einer körperlichen Behinderung,
  • mit einer Sinnesbehinderung,
  • mit einer kognitiven Beeinträchtigung,
  • mit mehrfacher Behinderung,
  • mit einer seelischen Behinderung, sofern für diese jungen Menschen eine besondere Fachplanung (Teilhabeplan) erstellt werden muss.

Der Teilhabefachbereich beinhaltet demnach die Beratung und Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem § 35a SGB VIII, körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX.

Anfragen und Anträge auf erhöhten Förderbedarf in der Kita (A-Status, veraltet auch I-Status genannt)

Der Teilhabefachdienst für junge Menschen mit einer Behinderung in Tempelhof-Schöneberg bearbeitet keine Anfragen oder Anträge auf Förderbedarfe in der Kita (auf absehbare Zeit).

Bitte setzen Sie sich hierfür direkt mit unserem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst unter Abgleich der entsprechenden Regionszuständigkeit in Verbindung, insoweit ein Antrag auf A-Status gestellt werden soll:
Bitte klicken Sie hier für den Flyer des KJGD
Die Anträge werden dann vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst direkt an die Kindertagesbetreuung weitergeleitet.

Für weiterführenden Bedarf wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Kindertagesstätte.

Was bieten wir Ihnen an?

Wir bieten Ihnen je nach individuellen Bedarf verschiedene Leistungen an. Dazu zählen:

  • Individuelle Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Kinder-und Jugendhilfe
  • Entgegennahme von Anträgen
  • Umfassende Bedarfsprüfung im Einzelfall
  • Vermittlung von Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Feststellung des wesentlich erhöhten Förderbedarfs bei Kindern im Kindergartenalter
  • Beratung junger Erwachsener mit Behinderung, die gleichzeitig Leistungen der Jugendhilfe gem. § 41 SGB VIII erhalten
  • Beratung über weitere Hilfsangebote in Ihrer Region
  • Enge Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

Für die Entgegenahme eines Antrags benötigen wir Dokumente, die

  • die Identität des Antragstellers nachweisen sowie die aktuelle Meldeadresse beinhalten,
  • die gesundheitliche Störung bzw. mögliche (drohende) Behinderungen des Kindes betreffen (z.B. Arztberichte, ärztliche Gutachten etc.) sowie
  • den konkreten Antrag der Teilhabe betreffen.

Bitte bringen Sie diese Dokumente zu einem Erstgespräch in Kopie mit oder senden Sie uns diese mit Ihrem Antrag per E-Mail als PDF-Datei zu.

Hinweis: Bestimmte Leistungen der Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Eine Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten ist daher in einzelnen Fällen möglich.

Wo finden Sie uns?

Wir sind in allen Bezirksregionen von Tempelhof-Schöneberg für Sie da. Für eine erste Beratung wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das Eingangsmanagement. Gerne empfangen wir Sie nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich in der Rathausstraße 27 in 12105 Berlin.

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Formulare und Anträge des Teilhabefachdienstes

Die unten aufgeführten Anträge können digital oder in ausgedruckter Form per Hand ausgefüllt werden. Bitte senden Sie den entsprechenden Antrag vollständig ausgefüllt entweder per E-Mail an teilhabefachdienst@ba-ts.berlin.de oder per Post an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, Teilhabefachdienst Jugend, 10820 Berlin.

  • Antrag auf Teilhabeleistungen und Pflegegeld

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  • Antrag auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

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