Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Hinweise für Reiserückkehrende aus Risikogebieten
Gemäß der Aktualisierung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 26. Juni 2020 (GVBI. S. 570) ergeben sich folgende Verhaltensmaßnahmen:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Berlin einreisen und sich zuvor innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich auf direktem Weg in eine häusliche Quarantäne begeben. Diese kann im eigenen häuslichen Umfeld erfolgen oder in einer anderen geeigneten Unterkunft und dauert 14 Tage.
Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen sich bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies kann über das folgende Formular erfolgen. Sollten Sie Symptome einer Covid-19-Infektion entwickeln, müssen sie das Gesundheitsamt und bei der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung telefonisch ihre*n Hausärzt*in informieren.
In der häuslichen Quarantäne ist der Kontakt zu anderen Personen untersagt. Das schließt das Verlassen der Unterkunft ebenso aus, wie das Empfangen von Besuch. Die Isolation kann nicht bereits im Ausland begonnen werden.
Diese Regelung gilt bundesweit.
Weitere Hinweise der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für Reiserückkehrer finden Sie hier.
Ausnahmefälle gemäß Infektionsschutzverordnung §9
Rückkehrende aus Risikogebieten können von der Quarantäne befreit werden, wenn sie ein ärztliches Zeugnis auf Deutsch oder Englisch in digitaler oder Papierform vorlegen können, das die Abwesenheit eines Covid-19-Verdachts bestätigt. Dem Zeugnis muss ein molekularbiologischer Labortest („PCR“) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zugrunde liegen. Dieses Zeugnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.
Weitere Ausnahmefälle entnehmen Sie der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin.
Testhinweise
Ab dem 08.08.2020 sind Rückkehrende aus Risikogebieten verpflichtet, sich einem SARS-CoV-2-Test zu unterziehen. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, z.B. direkt am Flughafen. Nach der Rückkehr müssen sich alle Reisenden direkt zu Ihrem Zielort in häusliche Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Zuständig für diese Tests in Berlin sind die Testzentren an den Flughäfen, am ZOB sowie am Hauptbahnhof sowie von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgewiesenen Hausärzt*innen.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zum Test und dass die Testergebnisse in deutscher oder englischer Sprach vorliegen müssen. Sollte der Test nicht in der Europäischen Union (EU) erfolgt sein, kann er nur aus Ländern anerkannt werden, die in der Liste vom Robert-Koch-Institut aufgeführt werden.