
COVID-19 Informationen vom Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg
Aktuelle Hinweise
Die Zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin ist mit Wirkung vom 13.2.2023 ausgelaufen.
Eine Isolationspflicht bei positiver Testung auf SARS-CoV-2 besteht somit nicht mehr. Bitte beachten Sie eigenverantwortlich weiterhin die folgenden Schutzmaßnahmen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/
Sollten Sie symptomatisch erkranken, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst (Tel.: 112)
Bescheinigungen eines positiven Tests werden nicht mehr erstellt und versendet. Ein positiver Antigen-Nachweis in einer Teststelle oder ein positiver PCR-Nachweis begründet eine Arbeitsabwesenheit nicht mehr.
Einen Genesenennachweis erhalten Sie direkt in Apotheken.
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/corona/artikel.1183353.php