Die Wählerinnen und Wähler

Mann unterschreibt Vertrag

Wahlberechtigte

Die Wahlberechtigung zur Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag ergibt sich aus dem Bundeswahlgesetz.

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Deutsche im Ausland

Allgemeine Informationen

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) wahlberechtigt.

Eintragung in das Wählerverzeichnis in einem Berliner Bezirk

Als sogenannte_r Auslandsdeutsche_r werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen formgebundenen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vor jeder Wahl auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zum Download bereitgestellt.

Antrag zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie an das Wahlamt des Berliner Bezirkes senden, in dem Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Wenn Sie in Deutschland nie gemeldet waren, ist der Antrag beim Wahlamt des Bezirks zu stellen, dem Sie am engsten verbunden sind.

Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (Sonntag) im Wahlamt vorliegen. Telefonisch oder per Fax können Sie den Antrag nicht stellen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

Umzugskartons auf Parkett vor weißer Wand mit Werkzeug und Besen

Eintragung in das Wählerverzeichnis (Umzug)

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist abhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung am neuen Hauptwohnsitz. Daraus ergibt sich, ob von Amts wegen oder auf Antrag die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den § 12 Bundeswahlgesetz, §1 Landeswahlgesetz.

Abstrakte Figur auf ein rotes X gestützt

Der Wahltag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 19.12.2023 beschlossen: Die Berliner Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 muss teilweise wiederholt werden. Der Landeswahlleiter hat den Wahltag auf den 11. Februar 2024 festgelegt.

Stimmabgabe

Zur Wahl benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Dazu gehören: Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Pass, Führerschein und Berlinpass. Auch ein bereits abgelaufener Ausweis dient noch dem Identitätsnachweis. Amtliche Lichtbildausweise sind von Behörden ausgestellte Dokumente zum Nachweis der Identität.

Erkrankung am Wahltag

Sind Sie am Wahltag unvorhersehbar erkrankt und nicht in der Lage das Wahllokal aufzusuchen, so haben Sie die Möglichkeit am Wahltag bis 15 Uhr einen Wahlschein zu beantragen. siehe Briefwahl