Drucksache - 0207/XIX  

 
 
Betreff: Tempelhof-Schöneberg unterstützt die „Steuer gegen Armut“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNE u. PIRATENBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fasste am 25.04. 2012 folgenden Beschluss:

 

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Kampagne „Steuer gegen Armut“ und empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

1.   Berlin die Forderung vieler politischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen (Kampagne „Steuer gegen Armut“) nach der Einführung einer möglichst globalen Steuer auf Finanztransaktionen unterstützt. Diese Einnahmen sollen für nachhaltige Investitionen in die Armutsbekämpfung, den Kampf gegen den Klimawandel und in den Bildungsbereich verwandt werden.

 

2.  Berlin den Bundestag und die Bundesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, die Steuer auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu verwirklichen.“

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode vom 16. Dezember 2013 haben die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages Folgendes vereinbart:

 

a)     In der Präambel

…“Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene stärkt die Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krise und an den Zukunftsaufgaben von Wachstum und Beschäftigung.“

 

 

 

 

b)     Im Kapitel „Regeln für die Finanzmärkte“

…“Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen und zwar im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte.“

 

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Intention des BVV-Beschlusses damit Genüge getan wird und bittet, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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