Die Geflügelpest hat Berlin erreicht! Wild- und Hausgeflügelbestände sind akut gefährdet

Pressemitteilung Nr. 398 vom 02.12.2020

Vorsorge ist jetzt wichtig, die Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelhaltungen muss verhindert werden

Seit einigen Wochen ist bekannt: Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist zurück in Deutschland. Es gibt mehr als 200 gesicherte Fälle dieser anzeigepflichtigen Tierseuche in norddeutschen Bundesländern. In Berlin gibt es bereits einen bestätigten Fall.
Wildvögel stellen eine dauerhafte Infektionsgefahr dar, Maßnahmen zur Kontaktvermeidung zwischen (Zier- und) Hausgeflügel und Wildvögeln müssen zum Schutz der Tiere sofort umgesetzt werden.

Wenn Sie Geflügel haben, aber nicht vom Bezirksamt kontaktiert wurden, melden Sie sich bitte beim Bezirksamt:

Wenn Sie einen toten Vogel finden, melden Sie das Tier bitte sofort und beachten Sie die Hygieneregeln.

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Telefon: (030) 90277-7371
Fax: (030) 90277-7372
E-Mail an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Alle Tierärzt_innen der hiesigen Veterinäraufsicht haben die bekannten Halter_innen am vergangenen Samstag, per Mail, und am Sonntag telefonisch informiert und sensibilisiert. Um eine Seucheneinschleppung in die über 70 im Bezirk ansässigen Bestände zu verhindern, werden die Haltungen auf die nötigen Maßnahmen überprüft.
Es gilt nun für Alle, die vorgesehenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Dazu zählt auch, die Gehege an den Fall einer eventuell erforderlichen Aufstallungspflicht anzupassen. Stallungen und Volieren sollen in einem guten baulichen Zustand gehalten werden. Freilaufbereiche sollten durch eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte, dichte Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen werden. Auch auf Futter, Wasser und Einstreu muss geachtet werden; auch hier ist eine Verunreinigung durch Wildvögel möglich.

Die Aufstallung ist auch als Vorsorgemaßnahme zum Schutz der eigenen Tiere sinnvoll! Aktuell ziehen sehr viele Wildvögel nach Süden, also auch über Berlin; zudem ist die Fallzahlenentwicklung in Norddeutschland, sehr massiv. Insbesondere müssen die Haltungen vor dem Eintrag von Wildvogelkot geschützt werden.

Was tun beim Fund eines toten Vogels?

Tote Tiere können andere Tiere oder Menschen mit Krankheitserregern anstecken.
h3. Bitte beachten Sie deshalb:

  • Kontakt soweit wie möglich vermeiden!
  • Eigene Tiere am Kontakt mit dem Tierkörper hindern!
  • Markieren Sie, wenn möglich, die Fundstelle
  • Gründliche Reinigung aller Kleidungsstücke, Schuhe, Schuhsohlen, Hände und Gegenstände (auch Autoreifen), die möglicherweise Kontakt mit toten Tieren oder ihrer Umgebung hatten: Waschen und Desinfizieren (für Hunde ein Hundeshampoo verwenden).

Sie halten Geflügel im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und haben noch keinen Brief von uns erhalten? Sie kennen Ihre Registriernummer nicht oder Ihre Geflügelhaltung wurde bisher noch nicht von uns registriert? Dann melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Geänderte Kontakt- oder Standortangaben und die aktuellen Tierbestandszahlen sind der Veterinäraufsicht bitte unverzüglich mitzuteilen. Auch die Bevölkerung wird dazu angehalten, das Auffinden von toten Wasservögeln und Greifvögeln zu melden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und der Haltung von Geflügel finden Sie auf der Internetseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.