Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen

Pressemitteilung Nr. 387 vom 23.11.2020

Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass die gesetzliche Ruhezeit gemäß
§ 11 Friedhofsgesetz nachstehend aufgeführter Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2020 abläuft.

Folgende Friedhöfe sind betroffen:

  • Städtischer Friedhof Schöneberg I
    Eisackstraße 40a, 10827 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg II
    Eythstraße 1-25, 12105 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg III
    Stubenrauchstraße 43-45, 12161 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg IV
    Friedhof Am Priesterweg, 10829 Berlin
  • Heidefriedhof
    Reißeckstraße 14, 12107 Berlin
  • Tempelhofer Parkfriedhof
    Gottlieb-Dunkel-Straße 26, 12099 Berlin

Folgende Grabstätten sind betroffen:

  1. Erd- und Urnen-Reihengrabstätten
    beerdigt bis zum 31. Dezember 2000
  2. Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten
    beerdigt oder erworben bis zu 31. Dezember 2000
  3. Erd- und Urnen-Familiengrabstätten
    beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 1960 bzw. 31. Dezember 2000
  4. Urnenwandgrabstätten
    beigesetzt oder erworben bis zum 31. Dezember 2000

In dieser Bekanntgabe sind sämtliche Grabstätten eingeschlossen, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgte. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.

Die Einebnung beginnt ab Februar 2021.

Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltenden Grabmale und Grabausstattungen den zur Zeit geltenden Vorschriften.

Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen.

Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen:
  • Dienstgebäude:
    Großbeerenstr. 2-10, Haus 3, 12107 Berlin
  • Postanschrift:
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin

Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2021 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2021 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig.

Nutzungsberechtigte können weitere Informationen unter den Telefonnummern:
(030) 90277-7784/ -7786/ -7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.