Berliner Verwaltungsgerichte bestätigen:Keine Räume für AfD-Landesparteitag im Gemeinschaftshaus Lichtenrade

Pressemitteilung Nr. 352 vom 30.08.2019

Das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben einen Antrag des Berliner AfD-Landesverbandes auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Der AfD-Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg hatte für den 01. September 2019 Räume für eine Veranstaltung im Gemeinschaftshaus Lichtenrade beantragt. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg schloss mit dem AfD-Bezirksverband eine entsprechende Nutzungsvereinbarung. Nachdem bekannt wurde, dass Nutzer der Räume nicht wie beantragt der AfD-Bezirksverband sein sollte, sondern der AfD-Landesverband einen Landesparteitag durchführen wollte, kündigte das Bezirksamt die Vereinbarung.

Hintergrund dafür ist, dass nach der jüngst neu gefassten Nutzungs- und Entgeltordnung die Vergabe von Räumen an politische Parteien voraussetzt, dass es sich um eine Veranstaltung einer Bezirksgruppe oder eines Kreisverbandes handelt und mit der Veranstaltung die kommunalpolitische Willensbildung im Bezirk gefördert wird. Bei einem Landesparteitag eines Landesverbandes einer politischen Partei fehlt es an beiden Voraussetzungen.

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben nun bestätigt, dass diese Verwaltungspraxis rechtmäßig ist und das Bezirksamt dem Landesverband der AfD keine Räume im Gemeinschaftshaus Lichtenrade zur Durchführung eines Landesparteitages zur Verfügung stellen muss.

Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung Jörn Oltmann:

bq. Dadurch wird die AfD nicht diskriminiert, weil diese Vergabepraxis sich auf alle Parteien bezieht.

Kontakt:

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann
Telefon: (030) 90277-2261