Eine Erfolgsgeschichte: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin schafft (unterstützt durch Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) ein bezirksweites Angebot von zivilrechtlicher Mieterberatung sowie von allgemeiner unabhängiger Sozialberatung an vier Standorten im Bezirk.
Stellvertretender Bürgermeister und Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen Jörn Oltmann:
Durch die Verbindung von bezirkseigenen Geldern in Verbindung mit Fördermitteln aus dem Bündnis für Wohnungsneu und Mieterberatung ist es uns gelungen, ein flächendeckendes, dezentrales und somit wohnortnahes Beratungsangebot zu installieren, welches Mieter_innen in umfassender Weise rund um den Themenkomplex Miete und Wohnen berät. Wir hoffen auf diese Weise, betroffenen Mieter_innen in möglichen Krisensituationen fachgerecht und professionell beraten zu können.
Mit der Umsetzung der Beratung wurden die auf diesem Feld sehr erfahrenen Träger AG SPAS e.V. sowie gesoplan GmbH, beauftragt. Seit Juni haben alle Träger_innen ihre Beratungstätigkeit aufgenommen. Die Beratungen finden dezentral an vier verschiedenen Beratungsstandorten statt, um kurze Wege zu den Angeboten für alle Bürger_innen im Bezirk zu ermöglichen. Die aktuelle Förderung ist bis zum Jahresende 2019 gesichert, eine Weiterführung in den Folgejahren ist jedoch vorgesehen.
Die zivilrechtliche Beratung beinhaltet die Fragestellungen zu unter anderem Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Kündigungsschutz, Erhaltungsrecht, Mietpreisbremse. Die soziale Mieterberatung bietet allen Ratsuchenden, Beratung und Unterstützung bei Anträgen wie zum Beispiel Wohnberechtigungsschein, Mietzuschuss im Sozialen Wohnungsbau, Wohngeld, Härteeinwand bei Modernisierung usw. Sie kann daher ein wichtiger Schlüsselfaktor bei der Bewältigung von sozialen Problemen und individuellen Notlagen sein.
In der zweiten Jahreshälfte sind zudem Informationsveranstaltungen zu mietrechtsspezifischen Themen für alle interessierten Bürger_innen geplant.