Gleditschstr. 49-69: Käufer unterzeichnet Abwendungsvereinbarung

Pressemitteilung Nr. 568 vom 05.12.2018

Weitere 131 Wohneinheiten geschützt

Nach Verhandlungen des Bezirksamtes mit dem Käufer können die Mieter_innen der Gleditschstraße 49, 51, 53, 57, 59, 61, 63, 67 und 69 ab sofort besser vor Verdrängung geschützt werden. Nachdem in den zurückliegenden Jahren aufgrund der lückenhaften Rechtslage die umfassende Modernisierung der Gebäude nicht wirksam unterbunden werden konnte, war es nun möglich, den Wohnraum vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen zu schützen. Dies mindert ganz erheblich die Gefahr der Verdrängung durch Eigenbedarfskündigungen.

Der Käufer des Grundstücks hat sich in einer Vereinbarung mit dem Bezirksamt insbesondere verpflichtet, auf die Begründung von Wohnungseigentum zu verzichten. Diese Vereinbarung gilt solange die Erhaltungsverordnung besteht, längstens aber für 20 Jahre. Damit ist er den Forderungen des Bezirksamtes im Vorkaufsverfahren in den wesentlichen Punkten gefolgt.

„Wir haben das Vorkaufsrecht bereits viermal ausgeübt und in 13 weiteren Fällen die Abwendung vereinbart.“ teilt Bezirksstadtrat Jörn Oltmann mit. „Wir schauen uns jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau an, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder, wie in diesem Fall, um einen ganzen Wohnblock handelt. Der Milieuschutz und das Vorkaufsrecht werden konsequent zur Anwendung gebracht. Dies kann aber kein Ersatz für ein gemeinwohlorientiertes Mietrecht sein. Mietrecht und auch die Regelungen zum sozialen Erhaltungsrecht müssen vom Bund dringend nachgeschärft werden.“

Das soziale Erhaltungsrecht aus dem Baugesetzbuch nimmt Bezug auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und damit auf den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Es ist also kein direkter Mieterschutz. Bezirksstadtrat Oltmann versteht dagegen die konkreten Sorgen der Mieter_innen: „Mieter_innen haben Angst, dass sie nach Modernisierungen oder Umwandlungen mit Mieterhöhungen rechnen müssen, die sie nicht mehr bezahlen können. Hier wäre das Bürgerliche Gesetzbuch auf Bundesebene zu ändern. Es ist schwer zu ertragen, dass die Regelungen zur Begründung von Wohnungseigentum und die Reduzierung der Modernisierungsumlage auf 6% von der Bundesebene nicht entsprechend nachgeschärft werden.“

Kontakt:

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann
Tel.: (030) 90277-2261