Für eine bunte, vielfältige und sichere Szene in Schöneberg: Erwiderung auf Heinz-Jürgen Voß, Queer.de, vom 21.11.2018

Pressemitteilung Nr. 545 vom 22.11.2018

In seinem Beitrag auf dem Onlineportal Queer.de wirft Heinz-Jürgen Voß dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen Jörn Oltmann einen Feldzug gegen Darkrooms vor. In seinem Meinungsstück macht der Autor Bezirksstadtrat Oltmann für nächtliche “Razzien” in Clubs der schwulen Szene in Schöneberg verantwortlich und sieht diese deshalb in ihrer Existenz bedroht. Stattdessen fordert er Unterstützung für die von Umbaumaßnahmen betroffenen Darkrooms und deren Integrierung in den Kontext des Milieuschutzes. Leider versäumte es der Autor, im Vorfeld seiner Veröffentlichung das Gespräch mit Bezirksstadtrat Jörn Oltmann zu suchen und sich mit der Faktenlage vertraut zu machen.

Deshalb diese Klarstellung:

Die Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden finden weder in der Zuständigkeit noch auf Veranlassung des Bezirksstadtrates Oltmann statt. Diese Kontrollen betreffen auch keineswegs nur Läden der Schwulenszene. Schon gar nicht richten sie sich gegen diese. Die etwa monatlich durchgeführten Maßnahmen erfolgen durch den zuständigen Polizeiabschnitt in Abstimmung mit dem Ordnungsamt. Vom frühen Abend bis oft weit nach Mitternacht werden dabei jeweils zwischen zehn und zwanzig Lokale kontrolliert. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung des Gaststättenrechts, des Spielhallenrechts, des Jugendschutzes aber auch der Verfolgung von Steuerstraftatbeständen und illegaler Beschäftigung. Eine bauaufsichtliche Kontrolle steht dabei weder inhaltlich noch hinsichtlich des personellen Einsatzes im Vordergrund.

Diese Kontrollen werden aber selbstverständlich durch einen Mitarbeiter der Bauaufsicht im Rahmen der Amtshilfe unterstützt. Hintergrund sind vor allem Kontrollen von Shisha-Bars, bei denen regelmäßig erhöhte Kohlenstoffmonoxid-Konzentrationen festgestellt werden. Dies kann dazu führen, dass Lokale bis zum Einbau geeigneter Lüftungs- und anderer Vorrichtungen geschlossen werden müssen. Selbstverständlich werden dann auch die Genehmigungslage und die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Bestimmungen zumindest grob geprüft. Wird dabei festgestellt, dass beispielsweise die erforderliche Baugenehmigung fehlt, wird die Bauaufsicht tätig und verhängt nötigenfalls eine Nutzungsuntersagung. So hat es sich im Falle eines Lokals der schwulen BDSM-Szene zugetragen.

In vier weiteren Fällen sogenannter Darkrooms musste die Bauaufsicht aufgrund teils anonymer Anzeigen tätig werden. Auslöser dieser Entwicklung war der verheerende Brand im Sauna-Club „Steam Works“ am 05.02.2017 bei dem drei Menschen ums Leben kamen. Gerade dieses schreckliche Ereignis sollte allen und insbesondere den Besuchende der Clubs vor Augen geführt haben, wie wichtig ein funktionierender Brandschutz ist. Denn im Ernstfall kann das eigene Leben davon abhängen. Bei den daraufhin durchgeführten Kontrollen wurden teils gravierende Mängel beim Brandschutz festgestellt und nach vorheriger Anhörung Nutzungsuntersagungen ausgesprochen, bis die Mängel beseitigt sind.

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann:

Mehrfach habe ich im persönlichen Gespräch den betroffenen Betreibenden zur Verfügung gestanden, stets auf der Suche nach einer Lösung, die dem Erhalt der Clubs dient. Doch es liegt in der Verantwortung der Betreibenden, die Clubs baulich so herzurichten, dass sie den Brandschutzvorschriften entsprechen. Diese Verantwortung für den Schutz ihrer Gäste kann ihnen auch niemand abnehmen. Es würde mich trotzdem freuen, wenn das direkte Gespräch zu mir gesucht und nicht mit Unterstellungen gearbeitet würde.

Umso irritierender war die Feststellung anlässlich einer abendlichen Kontrolle durch Polizei, Ordnungsamt und Bauaufsicht, dass im Einzelfall ein wegen Brandschutzmängeln behördlich geschlossener Darkroom den arglosen Gästen durch den Betreiber zugänglich gemacht wurde.

Soweit Voß eine Einbeziehung der Läden in den Milieuschutz fordert, lässt dies die derzeitige Rechtslage nicht zu. Der Milieuschutz in seiner heutigen Ausprägung dient dem Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zum Zwecke der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Für die Zusammensetzung kommt es dabei auf soziale Kriterien an und nicht auf die sexuelle Orientierung der Bewohnenden.

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann betont:

Aber auch außerhalb des Milieuschutzrechts setze ich mich für den Erhalt des Regenbogenkiezes ein.

Auch wenn sich nicht in allen Fällen die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme ausräumen lassen. Die von Voß geäußerte Sorge, dass hier ein Reinraum für die Gentrifizierung bereitet würde, in dem schwuler Sex nicht mehr möglich sei, entbehrt jeder Grundlage.

Kontakt:

Jörn Oltmann
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
Tel.: (030) 90277-2261