Bezirksstadtrat
Daniel Krüger
Tel.-Nr.: 90277-2260
Pressemitteilung Nr. 472 vom 15.12.2015
Die Yorckstraße weist seit vielen Jahren erhebliche Fahrbahnschäden auf. Eine entsprechende Straßensanierungsmaßnahme für die Yorckstraße wurde im Rahmen des Sonderprogramm Straßensanierung 2014 angemeldet, vorbereitet und ausgeschrieben. Eine Umsetzung konnte aufgrund fehlender Anordnung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht erfolgen.
Im Winter 2014/2015 wurden die Schäden so massiv, dass die, dem Fachbereich Straßen zur Verfügung stehenden Mittel für die provisorische Instandsetzung, einen verkehrssicheren Zustand herzustellen, nicht mehr finanzierbar waren. Vermehrte Unfallmeldungen und eine erhöhte Anzahl von Einsatzfahrten durch die vertraglich gebundene Unterhaltungsfirma sind als Folge des schlechten Straßenzustandes zu verzeichnen gewesen.
Die Erfahrungen im FB Straßen haben gezeigt, dass eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit die meist sehr stark geschädigte und nur provisorisch reparierte Fahrbahn schützt. Ein erneutes Ausbrechen der provisorisch geschlossenen Schlaglöcher wird durch geringere Fahrgeschwindigkeiten
verhindert.
Vor diesem Hintergrund wurde im Januar 2015 in der Yorckstraße zwischen Kreuzbergstraße und Mansteinstraße durch das Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaubehörde und Verantwortlicher für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StVO die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 10 Stundenkilometer angeordnet.
Aufgrund der vorhandenen Lichtzeichenanlage (LZA) an der Kreuzung Yorckstr./ Bautzener Str. erfolgte eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung, da eine Überprüfung ergeben hat, dass die LZA auf so niedrige Fahrgeschwindigkeiten nicht ausgerichtet war. Das Umprogrammieren der Ampelanlage wurde als unverhältnismäßige Maßnahme abgelehnt. Somit wurde jeweils 30 m vor und nach der LZA die Geschwindigkeit auf 20 km/h angepasst. Im Frühjahr 2015 konnte ein Teilabschnitt zwischen Bautzener Straße und Katzbachstraße saniert werden und das Tempolimit für diesen Straßenabschnitt wieder aufgehoben werden.
Der Teilabschnitt westlich der Bautzener Straße bis Mansteinstraße sollte ursprünglich nach Abschluss der geplanten Sanierungsarbeiten an der Gasleitung (NBB) in diesem Jahr erfolgen. Die Arbeiten der Leitungsverwaltung wurden in den Sommerferien abgeschlossen. Eine Anordnung für die Sanierung der Straßenflächen in den Herbstferien 2015 wurde von der VLB bislang nicht erteilt. Ein entsprechender Antrag liegt bei der VLB vor.
Bis zur Sanierung des noch fehlenden Abschnittes in der Yorckstraße ist hier die
Geschwindigkeitsreduzierung weiterhin erforderlich, da sich der Straßenzustand nicht geändert hat. Seit der Anordnung der Tempo 10 sind keine Unfälle aufgrund von Straßenschäden mehr aufgetreten und auch der Unterhaltungsaufwand konnte reduziert werden.
„Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Maßnahme im Frühjahr 2016 umgesetzt wird“ erklärt Bezirksstadtrat Daniel Krüger.
Ansprechpartner: Bezirksstadtrat Daniel Krüger, Tel.-Nr.: 90277-2260