- Wohnungsneubau in Tempelhof-Schöneberg - Halbzeitbilanz der Wahlperiode erklärt die Bezirksstadträtin Sibyll Klotz

Pressemitteilung vom 25.06.2014

Seit dem Jahr 2012 sind in Tempelhof-Schöneberg 1.051 Wohnungen genehmigt worden. Neben Ein- und Zweifamilienhäusern und Dachausbauten sind darin auch Mehrfamilienhäuser mit einer Wohnungszahl zwischen 5 und 192 enthalten. Sehr erfreulich ist es, dass auch städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften wieder im Bezirk aktiv werden. So hat die DEGEWO 52 neue Wohnungen in Marienfelde errichtet, durch die Gemeinnützige Baugenossenschaft Steglitz e.G. werden zwischen Töpchiner Weg und Alt-Lichtenrade 11 Wohnhäuser mit 192 Wohnungen gebaut. Damit hat der Bezirk fast die Zahl an neuen Wohnungen erreicht, die lt. Wohnungsmarktbereicht der IBB zwischen 2002 und 2011 in Tempelhof-Schöneberg neu gebaut wurde.

Weitere, auch größere, Bauvorhaben sind in Vorbereitung. Das sind zum ersten die zwischen Bezirksamt, BVV und Senat abgestimmten größeren Wohnbaupotenziale, die bei deutlich über 2.000 Wohnungen liegen.

Tempelhofer Weg (Schöneberger Linse): 700 Wohnungen
Eythstraße/Bessemerstraße: 230 Wohnungen
Güterbahnhof Wilmersdorf: 800 Wohnungen
Monumentenstraße (Am Lokdepot): 220 Wohnungen
Bautzener Straße: 250 Wohnungen
Blohmstraße: 36 Wohnungen
Nuthestraße: 140 Wohnungen

Das Bezirksamt erschließt aber auch kleinere Potenzialflächen und schließt Lücken. Einige Beispiele dafür sind:

Kurfürstenstraße (Schöneberg): 100 Wohnungen
Kurfürstenstraße (Tempelhof): 26 Wohnungen
Arnulfstraße: 30 Wohnungen
Barnetstraße/Werfelstraße: 65 Wohnungen
Columbiadamm: 62 Wohnungen
Vorbergstraße: 33 Wohnungen
Welserstraße: 11 Wohnungen
Waldsassener Straße: 52 Wohnungen
Alt-Mariendorf/Großbeerenstraße: 60 Wohnungen

Die Diskussion über weitere Potenzialflächen wird kontinuierlich fortgeführt, so dass hier noch weitere für Wohnungsbau geeignete Flächen gefunden und Lücken geschlossen werden dürften.

Bei den hauptsächlich privaten Neubauvorhaben hat der Bezirk schon bisher in städtebaulichen Verträgen im Rahmen von Bebauungsplänen erreicht, dass sich Investoren an der Errichtung von öffentlicher Infrastruktur finanziell beteiligen. Ein rechtliches Instrument, das einen verbindlichen Anteil bezahlbarer Mietwohnungen sichert und berlinweit gilt, wird derzeit vom Senat erarbeitet.

Bei folgenden größeren privaten Bauvorhaben will der Bezirk erreichen, dass bezahlbare Mietwohnungen geschaffen werden:
Bautzener Straße: Vertraglich abgesichert sollen dort 80% Mietwohnungen und 40% kleinere Wohnungen entstehen. Der Bezirk will erreichen, dass mindestens 25% der Mietwohnungen nach den Regeln der Wohnungsbauförderung des Senats entstehen.
Eythstraße/Bessemerstraße: Ein Anteil von 25% „sozialverträglicher Wohnungen“ mit einer Quadratmetermiete unter den durchschnittlichen Neubaumieten mit einer Wohnfläche unter 70 m² sowie Kita und eine öffentlich zugängliche Freifläche wird angestrebt
Sachsendamm/Tempelhofer Weg: Ein Vorhaben zum Bau von 300 neuen Wohneinheiten inklusive Kita. Auch hier wird die Schaffung eines Anteils von mind. 25% Wohnungen nach den Regelungen der Wohnungsneubau-förderung angestrebt.
Güterbahnhof Wilmersdorf: Der im Rahmen eines öffentlichen Werkstattverfahrens entwickelte Konsensplan sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit Dienstleistungen, Handel und Gewerbe und relevanten Grün- und Freiflächen vor. Vertraglich soll sichergestellt werden, dass 25% der Wohnungen durch städtische Gesellschaften errichtet werden bzw. als preiswerte Mietwohnungen nach den Regelungen der Wohnungsneubauförderung angeboten werden können.

Neben dem Neubau ist auch die Sicherung des Bestands ein wichtiges Element. Deshalb ist die Prüfung von sozialen Erhaltungsverordnungen durchgeführt worden. Ziel war es, mit den bezirklichen Möglichkeiten dazu beizutragen, die vorhandene soziale Mischung in den Kiezen zu erhalten. In einer ersten Untersuchung wurde deutlich, dass die Gebiete Barbarossaplatz/Bayerischer Platz sowie Großgörschenstraße/Kaiser-Wilhelm-Platz sich grundsätzlich als soziale Millieuschutzgebiete eignen. Im August 2013 hat das Bezirksamt einen Aufstellungsbeschluss gefasst, im Mai 2014 sind die vertiefenden Untersuchungen abgeschlossen worden. Diese haben dazu geführt, dass das Gebiet Großgörschenstraße/Kaiser-Wilhelm-Platz in zwei eigenständige Gebiete – Bautzener Straße und Kaiser-Wilhelm-Platz – unterteilt wurde. Der entsprechende Bezirksamtsbeschluss ist Anfang Juni 2014 erfolgt, die BVV hat am 18.06.2014 die nunmehr drei Gebiete beschlossen. Die Festsetzung der Gebiete ist für den Herbst 2014 geplant.

Kontak:
Bezirksstadträtin Sibyll Klotz, Tel. 90277-7256