Gemeinsam durch die Energiekrise: Entlastungspakete, Tipps & Hilfen berlin.de/energie
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Wilder Müll (illegal) - Entsorgung
Wilder Müll ist Restmüll der an Waldrändern, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten achtlos abgelegt wird.
Die Entsorgung von Wildem Müll erfolgt durch die BSR. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen. Die bezirkliche Zuständigkeit der Ordnungsämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.