Deregister trade am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Contact

Opening hours

  • Monday

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Tuesday

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Wednesday

      Keine Sprechstunde
  • Thursday

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Friday

      Keine Sprechstunde

Changes in opening hours

Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Information on the address of this location

Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.

Additional information

Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Deregister trade

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.

Dies ist der Fall, wenn:
  • 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
  • 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei Ihrem bisher zuständigen Ordnungsamt in Berlin ab. Anschließend melden Sie das Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde wieder an.
  • 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
Hinweise:
  1. Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehend und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
  2. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeabmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Abmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online processing

Prerequisites

  • You want to completely give up your already registered business, move it outside of Berlin or change its legal form.
    Traders are natural persons or legal entities (joint-stock company, limited liability company, registered cooperative or registered association, partnership limited by shares).
    The following persons or their authorised representatives must deregister:
    • sole traders: the sole trader,
    • partnerships (e.g. OHG, GbR): the managing partners,
    • KG: each personally liable partner, the limited partners of a KG only if they have power of management.
    • corporations (e.g. GmbH, AG): the legal representatives (managing directors, board of directors).
  • The trade deregistration must be done at the same time.
    You must deregister your trade at the same time as you end your business activities, move to another community (outside Berlin), or change the legal form of your trade.

Documents required

  • Trade deregistration
    Online possible; or you can use the form to deregister your business.
  • Identity document
    Identity card or other official identification document with photo (not required for electronic application). Residence permit if the applicant is not a national of an EU country.
  • Up-to-date excerpt from the Trade Register
    Registered companies please submit a current excerpt from the Trade Register as proof of the power of representation.

Fees

None

Hinweise zur Zuständigkeit

The public order office of the district in which your business is located.

Chat

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