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Bezirkshaushalt Steglitz-Zehlendorf 2020/2021
Der Bezirkshaushalt Steglitz-Zehlendorf 2020/2021 (Doppelhaushalt) wird von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus Einnahmen und Ausgaben. Gemäß geltenden Vorschriften, sind diese getrennt voneinander abzubilden und müssen sich ausgleichen.
Das Gesamtvolumen beträgt für das Haushaltsjahr 2020 634.005.300 € und für 2021 649.235.200 €.
Die Einnahmen bestehen zum einen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen für konsumtive und investive Ausgaben, und zum anderen aus eigenen Einnahmen aus Beiträgen, Gebühren oder Nutzungsentgelten der Bürgerinnen und Bürger.
Gliederung der Ausgabenblöcke
Der mit 65% und einer Summe von rd. 409.500.000 € des Gesamtvolumens mit Abstand größte Block sind die Transferausgaben. Auf Transferausgaben haben die Bürger entweder einen individuellen Rechtsanspruch (wie z.B. Harz IV-Leistungen, Hilfe in besonderen Lebenslagen, die Grundsicherung oder das Wohngeld) oder sie werden zur Finanzierung von Organisationen eingesetzt, die anstelle der Bezirksverwaltung Leistungen für die Bürger erbringen (z.B. Freie Träger).
Transferausgaben sind von der Bezirksverwaltung kaum beeinflussbar und finden sich im wesentlichen in den Etats der Abteilung Jugend und Gesundheit, der Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau sowie der Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Sozialeswieder.
Personalausgaben stellen mit 17 % den zweitgrößten Block des Gesamtvolumens dar und sind – zumindest kurzfristig und ohne tatsächlichen Aufgabenwegfall – ebenfalls von der Bezirksverwaltung kaum beeinflussbar. Sie verteilen sich entsprechend der jeweiligen Personalstärke auf die 5 Abteilungen.
Die Höhe der Personalmittelansätze beträgt rd. 110.900.000 €.
Im Wesentlichen werden die veranschlagten Personalmittel für die Finanzierung der Bezüge der Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten, für die Vergütungen der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sowie für die Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter verwendet.
Sachausgaben finden sich hauptsächlich in den Budgets der einzelnen Abteilungen wieder. Hierfür stehen rd. 62.700.000 € zur Verfügung.
Die Schwerpunkte bilden hier die Ausgaben für die Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung (Energie, Wasser, Schneebeseitigung, etc.) sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung aber auch die Grünflächenunterhaltung sowie für Lehr- und Lernmittel.
Die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der bezirklichen Immobilien wurde weitgehend in der zur Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau gehörenden Serviceeinheit Facility Management konzentriert, so dass hier der größte Anteil des Bewirtschaftungsbudgets bereitsteht.
Für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung sowie die Lehr- und Lernmittel gibt es regelmäßig sogenannte Leitlinien, die Mindestvorgaben der Senatsfachverwaltungen festlegen, die von den Bezirken nicht unterschritten werden dürfen.
Der nächste Ausgabenblock bildet mit rd. 35.000.000 € die sogenannten kalkulatorischen Kosten ab.
Diese unterteilen sich in kalkulatorische Gebäudekosten, kalkulatorische Pensionen und die kalkulatorischen Zinsen Mobilien.
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die nicht mit direkten Ausgaben und Zahlungen verbunden sind. Sie entstehen insbesondere durch die Nutzung landeseigener Immobilien (kalkulatorische Gebäudekosten) und durch den Einsatz verbeamteter Mitarbeiter als sogenannte Versorgungsrücklage (kalkulatorische Pensionen) oder bei Abschreibungszeiträumen für größere Sachgegenstände (Fahrzeuge, Maschinen, etc.)
Bei den Bauinvestitionen handelt es sich um Ausgaben für größere Bau- und Sanierungsmaßnahmen oder Umbauten im Bezirk.
Diese Ausgaben werden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht aus dem ersten Planjahr übernommen sondern werden für jedes Jahr projektbezogen geplant und abgebildet.
Im Haushaltsjahr 2020 sind rd. 15.500.000 € für investive Maßnahmen geplant. Im Jahr 2021 sind es nochmals rd. 13.400.000 €. Ein Großteil (65% in 2020 und 70% in 2021) der Investitionsausgaben kommen dem Schulbereich zu Gute. Es werden zum Beispiel Sporthallen neu gebaut und vorhandene Schulgebäude erweitert.
Der verbleibende Rest der sonstigen Ausgaben, das sind z.B. Ausgaben für die Verwaltung der Stiftungsmittel oder Spenden, die zweckgebunden auszugeben sind, vervollständigen das Gesamthaushaltsvolumen des Bezirks
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