Drucksache - 2197/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt unterstützt die Senatssozialverwaltung bei der anstehenden Zuverlässigkeitsprüfung des „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ und berichtet der BVV regelmäßig über den Stand der Zuverlässigkeitsprüfung.
Begründung:
Für die Bewertung der gesamten Förderung von und der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Institutionen ist dieser Fall von erheblicher Bedeutung. Daher ist eine regelmäßige Berichterstattung in diesem Fall notwendig.
Der Antrag wurde am 27.04.2021 in der 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss hat mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen die Nichtbefassung beschlossen.
Serowy Ausschussvorsitzender
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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