Drucksache - 2196/V  

 
 
Betreff: Zusammenarbeit mit dem „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ suspendieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.04.2021 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Integrationsausschuss Empfehlung
28.04.2021 
31. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Videokonferenz vertagt   
26.05.2021 
32. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Videokonferenz vertagt   
23.06.2021 
33. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Videokonferenz vertagt   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Erledigung des Antrags

Die BVV möge beschließen:

 

Bis zum Abschluss der angekündigten Zuverlässigkeitsprüfung durch die Senatssozialverwaltung und bis zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe gegen das „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ und seine Subunternehmer im Zusammenhang mit den Fördermitteln für die Internet-Seite „Netzwerk Berlin hilft“ stellt der Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Zusammenarbeit mit dem „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ ein.

 

Begründung:

 

Dem Bericht des Tagesspiegels vom 04.03.2021 ist zu entnehmen, dass sich die Affäre um die 40.000, welche von der Senatsverwaltung Ende 2019 an das „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ zweckgebunden für die Internetseite „Netzwerk Berlin hilft“ ausgezahlt wurden, ausweitet. Im Raum stehen die Vorwürfe der Untreue, des Subventionsbetruges, der Steuerhinterziehung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Verein soll nun einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Senatssozialverwaltung unterzogen werden. Die Zusammenarbeit mit dem Verein kann vor diesem Hintergrund nicht fortgesetzt werden.

 

 

Der Antrag wurde am 27.04.2021 in der 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 14 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Serowy

Ausschussvorsitzender

 

_________________________________________________________________________

 

Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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