Drucksache - 2143/V
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf stellt aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie auf Basis von § 62 ihrer Geschäftsordnung – in Einklang mit § 8a BezVwG – das Bestehen einer außergewöhnlichen Notlage fest. Diese Notlage besteht für vorerst drei Monate.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Der Antrag wurde in der 45. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 17.02.2021 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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