Drucksache - 2143/V  

 
 
Betreff: Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Uhde
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.02.2021 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 17.02.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf stellt aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie auf Basis von § 62 ihrer Geschäftsordnung in Einklang mit § 8a BezVwG das Bestehen einer außergewöhnlichen Notlage fest. Diese Notlage besteht für vorerst drei Monate.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

 

Der Antrag wurde in der 45. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 17.02.2021 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen