Drucksache - 2116/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor einer Entscheidung über eine eventuelle Umwidmung der Havelchaussee zum Beispiel zur Fahrradstraße eine fundierte Analyse des Verkehrsgeschehens nach Art, Intensität und Zielen vorzunehmen und deren Ergebnisse unter Einbeziehung folgender Fragen zu prüfen und abzuwägen und der Bezirksverordnetenversammlung in den betreffenden Ausschüssen zu berichten: 1) Wie beurteilt das Bezirksamt die derzeitige Verkehrssituation in der Havelchaussee allgemein? 2) Welche Konflikte zwischen welchen Nutzern verschiedener Verkehrsarten treten derzeit vorrangig auf a) in den Sommermonaten b) in den Wintermonaten? 3) Falls Nutzerkonflikte auftreten, wie können diese entschärft werden, ohne die Havelchaussee für den motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren? 4) Wie beurteilen a) das Verkehrsmanagement Berlin (früher VLB) b) die zuständigen Polizeibehörden das Verkehrsgeschehen, insbesondere hinsichtlich Nutzung als Ausweichroute, Nutzerkonflikten und Unfallgeschehen? 5) Wie beurteilt das Bezirksamt die Einstufung als Hauptstraße der Stufe IV im Berliner Straßennetz? 6) Wie will das Bezirksamt bei einer Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein gleiches Besucherniveau ortsansässiger Gastronomie sicherstellen? 7) Wie steht die BVG zu einer Ausweitung respektive Verdichtung der Verkehrs- beziehungsweise Taktzeiten?
Begründung:
Vorschnelle Entscheidungen, um die Interessen einzelner Lobbygruppen umzusetzen, gehen regelmäßig zu Lasten einer sachgerechten und zieladäquaten Lösung. Vor einer einschränkenden Änderung einer Bezirke verbindenden Hauptverkehrsstraße sind daher zwingend zunächst die Gegebenheiten zu untersuchen und die Auswirkungen abzuschätzen und aufzuzeigen. Dabei müssen die berechtigten Interessen aller Arten von Verkehrsteilnehmern ebenso berücksichtigt werden wie die wirtschaftlichen Belange der im Einzugsgebiet der Straße ansässigen Wirtschaftsbetriebe. Letzteres gilt im Besonderen für die durch die Einschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und nachfolgender Verordnungen wirtschaftlich stark betroffene Gastronomiebranche.
Der Antrag wurde am 05.05.2021 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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