Drucksache - 2115/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob der auf dem Teltower Damm in Fahrtrichtung Norden zwischen Schädestraße und Mühlenstraße bestehende Bussonderfahrstreifen dergestalt südlich verlängert werden kann mit Beginn ab Leo-Baeck-Straße, dass die Parkmöglichkeiten durchgängig soweit möglich erhalten bleiben, 1) indem der Bussonderfahrstreifen für den Fahrradverkehr freigegeben wird 2) und sodann abhängig von den abschnittsweise gegebenen Örtlichkeiten der fahrbahnbegleitende Radweg in Parkstreifen umgewandelt wird 3) bzw. fahrbahnbegleitende Parkplätze zwischen den Bäumen geschaffen werden. Der Bussonderfahrstreifen sollte gelten montags bis freitags in der Zeit von 5 bis 20 Uhr.
Begründung:
Die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens erhöht die Pünktlichkeit und damit Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Die zu prüfende Lösung ermöglichte eine Umsetzung ohne Verlust an Parkplätzen, was nicht zuletzt für die ansässige John-F.-Kennedy-Schule wertvoll ist, und unter Erhalt einer vom Individualverkehr getrennten Spur für Radfahrer. Den Radverkehr über den Bussonderfahrstreifen abzuwickeln, stellt eine erprobte und gängige Lösung dar.
Der Antrag wurde am 05.05.2021 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 19.05.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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