Drucksache - 1972/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Welche Qualitätsmaßstäbe setzt das Bezirksamt bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur Objektreinigung - bspw. ISO 9001?
2) Wie werden die Einhaltung der Qualitätsnormen zur Objektreinigung und die Einhaltung der Mindestlohnregelung überprüft?
3) Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt bei Nichteinhaltung der Qualitätsnormen oder dem Unterlaufen der Mindestlohnregelung?
4) Welche kurz- bis mittelfristigen Möglichkeiten hat und wird das Bezirksamt nutzen, um zukünftig die Reinigungen der Sanitäranlagen in Schulen auf eine für die Beteiligten akzeptierbare Reinigungsstufe zu erreichen?
Die Kleine Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:
1) Bei den im Bereich des Schul- und Sportamt Steglitz-Zehlendorf geschlossenen Reinigungsverträgen werden folgende Qualitätsmaßstäbe angewandt: a) DIN 77400 Anforderungen an eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Reinigung von Schulgebäuden b) DIN 18 032 Reinigung von Sportböden c) Musterhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz des Landes Berlin d) Eigene Maßstäbe hinsichtlich der Durchführung der von den Reinigungsunternehmen Vorort zu leistenden Qualitätskontrollen: - z.B. Führen eines Anwesenheits-, Prüf- und Mängelbuchs
2) Die Einhaltung der Reinigungsqualität wird tägl. von Schule/Schulhausmeister*in überprüft. Auftretende Mängel werden mittels Mängelmitteilung den zuständigen Unternehmen zur umgehenden Nachbearbeitung und in Kopie dem Schulamt gemeldet. Die Überprüfung der Einhaltung des anzuwendenden Tariflohns wird stichprobenartig von Mitarbeitern des Schul- und Sportamtes durchgeführt. (Bei allen Überprüfungen konnten keine Verstöße festgestellt werden. Die überprüften Reinigungskräfte verfügten über einen Arbeitsvertrag. Die in den Lohnabrechnungen aufgeführten Stundensätze waren tarifkonform und die abgerechneten Arbeitsstunden deckten sich mit den Vorort erbrachten Leistungen).
3) Die Nichteinhaltung der Qualitätsnormen führt zu Reinigungsmängeln. Bei wiederholt auftretenden Reinigungsmängeln ergreift das Schulamt folgende Maßnahmen:
Bei Feststellung der Nichteinhaltung des anzuwendenden "Lohntarifvertrag und Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung-" wird
4) Zum Doppelhauhalt 2020/21 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin den Bezirken zusätzliche Mittel (7 Mio. € in 2020, 9 Mio. € in 2021) für die Verbesserung der Schulreinigung zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung der Mittel erfolgt anteilmäßig zur gesamten Nutzflächen aller Schulgebäude.
Für das Jahr 2020 wurden dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 646.447,31 € zur Verfügung gestellt, womit unter anderem auch eine zwischen der 1. und 2. große Pause auszuführende Zwischenreinigung der Sanitäranlagen finanziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Mückisch Bezirksstadtrat |
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