Drucksache - 1792/V  

 
 
Betreff: Rattenplage im und um das Geisterhaus Gardeschützenweg 3
Status:öffentlichAktenzeichen:1122/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.02.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Gesundheitsausschuss Empfehlung
28.05.2020 
25. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
27.08.2020 
26. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Ges vom 27.08.2020
Beschluss vom 16.09.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Grad des Rattenbefalls im verfallenen Haus Gardeschützenweg 3/Hindenburgdamm 72 festzustellen und ggf. umgehend geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten und Sicherungsmängel (defekte Fenster in Kellerräumen, Löcher in Wänden, defekte Abwasserrohre etc.), die eine erneute Ansiedlung oder Ausbreitung der Ratten begünstigen, zu beseitigen. Die Kosten für alle Maßnahmen sollen dem Eigentümer der Schrottimmobilie in Rechnung gestellt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2020 zu berichten.

 

Begründung:

 

Mehrfach berichteten Anwohner*innen, dass es im und rund um das Haus eine unnatürlich große Rattenpopulation gibt. Ratten sind anzeigepflichtig und das Bezirksamt muss solchen Meldungen nachgehen. Das weitere Verfahren ist in der Berliner Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 16. August 2011 geregelt. Dort ist unter anderem festgehalten, dass der Eigentümer verpflichtet ist, die Rattenbekämpfung von Fachkräften durchführen zu lassen und alle Maßnahmen zu ergreifen, damit ein neuer Befall verhindert wird.

 

 

Der Antrag wurde am 27.08.2020 in der 26. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2020 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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