Drucksache - 1792/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Grad des Rattenbefalls im verfallenen Haus Gardeschützenweg 3/Hindenburgdamm 72 festzustellen und ggf. umgehend geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten und Sicherungsmängel (defekte Fenster in Kellerräumen, Löcher in Wänden, defekte Abwasserrohre etc.), die eine erneute Ansiedlung oder Ausbreitung der Ratten begünstigen, zu beseitigen. Die Kosten für alle Maßnahmen sollen dem Eigentümer der Schrottimmobilie in Rechnung gestellt werden.
Der BVV ist bis zum 31.05.2020 zu berichten.
Begründung:
Mehrfach berichteten Anwohner*innen, dass es im und rund um das Haus eine unnatürlich große Rattenpopulation gibt. Ratten sind anzeigepflichtig und das Bezirksamt muss solchen Meldungen nachgehen. Das weitere Verfahren ist in der Berliner Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 16. August 2011 geregelt. Dort ist unter anderem festgehalten, dass der Eigentümer verpflichtet ist, die Rattenbekämpfung von Fachkräften durchführen zu lassen und alle Maßnahmen zu ergreifen, damit ein neuer Befall verhindert wird.
Der Antrag wurde am 27.08.2020 in der 26. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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