Drucksache - 1790/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Abriss- und Baugenehmigungen bezogen auf den Komplex Ferdinandstraße 31-35 zu versagen, da die Pläne des Investors, hier sowohl einen Supermarkt als auf einer oder gar zwei weitere(n) Ebenen Büroflächen darüber anzusiedeln, eindeutig gegen die für diesen Bereich zulässige Geschossflächenanzahl verstoßen würde.
Begründung:
Im Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft wurden am 14. Januar 2020 die Pläne des Investors vorgestellt. Alle Fraktionen waren sich in der anschließenden Diskussion einig, dass die Vorstellungen des Investors das Bild und die Struktur des Kiezes einschneidend verändern würden. Es bestand zudem Einigkeit darüber, dass diese Änderungen nicht gewünscht sind. Ein entsprechender Beschluss der BVV Steglitz-Zehlendorf wäre ein wichtiges Signal auch gegenüber den Gewerbetreibenden, Markttreibenden und Mieter*innen, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. Die Auswirkungen auf den Kiez sind schon jetzt zu sehen und zu spüren.
Der Antrag wurde am 10.03.2020 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, soweit rechtmäßig möglich, eine Ausweitung der Nutzung im Komplex Ferdinandstraße 31-35 zu versagen, insbesondere keine Ausweitung der GFZ und GRZ über das baurechtlich Zulässige zuzulassen.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Absicherung für den Ferdinandmarkt jetzt sofort!“ in „Keine Nutzungsausweitung Ferdinandstraße 31-35“
Die CDU-, GRÜNE-, SPD- und die FDP-Fraktion sind dem Antrag beigetreten.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, soweit rechtmäßig möglich, eine Ausweitung der Nutzung im Komplex Ferdinandstraße 31-35 zu versagen, insbesondere keine Ausweitung der GFZ und GRZ über das baurechtlich Zulässige zuzulassen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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