Drucksache - 1728/V  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit an den bezirklichen Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV TrülzschBV Trülzsch
Verfasser:Trülzsch 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Schriftliche Beantwortung vom 17.12.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   An wie vielen Schulen besteht keinerlei Barrierefreiheit? Warum nicht?

 

2)   Wann werden alle Schulen im Bezirk barrierefrei sein?

 

3)   Wie können Schüler mit Behinderungen trotz mangelnder Barrierefreiheit am Schulunterricht teilhaben?

 

4)   Wie sieht die Umsetzung der Barrierefreiheit in Schulen aus? 

 

 

Johann Trülzsch

 

 

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Anfrage wird für das Bezirksamt wie folgt beantwortet:

 

1)   Unter „Barrierefreiheit“ wird im allgemeinen ein One-fits-all-Modell, d.h. die bauliche Berücksichtigung aller Arten von Behinderungen, verstanden. Dies umfasst entsprechend u.a. die rollstuhlgerechte Zugänglichkeit, Leitsysteme für Sehgeschädigte, akustische Unterstützungsmaßnahmen für Hörgeschädigte etc.

 

Entsprechend verfügen folgende Schulen über keine der genannten baulichen Maßnahmen:

      Johannes-Tews-Grundschule

      Zinnowwald-Grundschule

      Sachsenwald-Grundschule

      Dunant-Grundschule

      Alt-Lankwitzer-Grundschule

      Giesensdorfer Grundschule

      Clemens-Brentano-Grundschule

      the-Kruse-Grundschule

      Grundschule am Königsgraben

      Ludwig-Bechstein-Grundschule

      Mercator-Grundschule

      Grundschule an der Bäke

      Grundschule am Stadtpark Steglitz

      Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule (Standort Tietzenweg)

      Schadow-Gymnasium

      Dreilinden-Gymnasium

      Werner-von-Siemens-Gymnasium

      Beethoven-Gymnasium

      Hermann-Ehlers-Gymnasium

      Goethe-Oberschule

      Gymnasium Steglitz

 

2)   Eine weitgehende Barrierefreiheit soll im Rahmen der Gesamtsanierungen an den Schulen umgesetzt werden.

 

3)   Im Rahmen der Schulplatzvergabe berücksichtigt das Schulamt die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die baulichen Gegebenheiten vor Ort.

 

4)   Wie in der Beantwortung zu Frage 1 skizziert, umfasst eine Barrierefreiheit in Schulen sowohl die Herstellung einer vollständigen rollstuhlgerechten Zugänglichkeit, z.B. über Aufzüge, Rampen, rollstuhlgerechte Sanitäranlagen etc., als auch unter anderem Unterstützungssysteme für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler mit farblichen bzw. kontrastreichen Markierungen, Braille-Schrift und akustischen Signalen sowie elektronische Unterstützungssysteme für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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