Drucksache - 1721/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Was waren die Inhalte und Ergebnisse des bereits 2008 im Rahmen der Prüfung des Projektes SARAZENU erstellten Schadstoffgutachtens für die Gebäude des Rathauses Zehlendorf? Welche Handlungsempfehlungen wurden seitens des Gutachters formuliert?
2) Was sind die Inhalte und Ergebnisse des aktuellen Schadstoffgutachtens? Welche Handlungsempfehlungen werden seitens des Gutachters formuliert?
3) Wurde damals auf die Prüfung von Asbest verzichtet, wenn ja, warum, da die Bauteile B, C und E in den 60iger Jahren errichtet wurden, genau in den Jahren, in denen Asbest großflächig verbaut wurde?
4) Wenn auf Asbest geprüft wurde, warum wurde dies nicht bekannt gemacht und der Pflicht zur Sanierung nach der Asbest-Richtlinie (vgl.: http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/6_2.pdf) nachgekommen?
5) Hätte zum damaligen Zeitpunkt bei Vorfinden von Asbest eine Asbestsanierung umgehend durchgeführt werden müssen? Wenn nein, warum nicht?
6) Hat das Bezirksamt demnach wissentlich seine Mitarbeiter*innen und Besucher*innen des Rathauses der Gefahr durch den Stoff Asbest ausgesetzt? (vgl.:https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/asbest_infoblatt.pdf)
7) Wie stellt das Bezirksamt die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungsbereiche in den gesperrten Gebäudeteilen sicher?
8) Wie wird mit Freistellungen umgegangen, werden die auf Urlaub und/oder Überstunden verrechnet? |
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