Drucksache - 1714/V  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit/Überholverbot in der Lorenzstraße/Mariannenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Mier
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung von Ausschüssen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
08.01.2020 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
05.02.2020 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
04.03.2020 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
03.06.2020 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
02.09.2020 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
30.09.2020 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ST vom 02.09.2020
Zurückziehung vom 30.09.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in dem Straßenzug Lorenzstre/Mariannenstre wieder ein durchgängiges Überholverbot angeordnet wird, wie es bereits vor der Ausweisung von 30 km/h wegen der Straßenschäden bestanden hat.

 

Begründung:

 

Dieser Straßenzug lädt auf Grund der sehr weitgehend geraden Straßenführung zum Schnellfahren und Überholen ein. Die Straße ist schmal, die Bebauung im Vergleich zu anderen Durchgangsstraßen eng, damit erhöhen sich das Sicherheitsrisiko und die Lärmbelästigung für die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger und deren Besucher. Insbesondere für Radfahrer, die auf der Straße fahren müssen, stellen Überholvorgänge mit zumeist überhöhter Geschwindigkeit eine besonders große Gefahr dar. Außerdem befinden sich in dem Straßenzug eine Tagespflegestelle für Senioren, eine Jugendfreizeiteinrichtung und ein Kindergarten, und im unmittelbar angrenzenden Bereich weitere Einrichtungen dieser Art. Hinzu kommt, dass nicht wenige Schulkinder diesen Straßenzug mindestens zweimal am Tag zu überqueren haben, insbesondere an den Kreuzungen Geraer Stre und Georgenstre, an der Kreuzung Parallelstre ist zum Glück bereits eine Lichtzeichenanlage.

 

Bevor vor einigen Jahren Tempo 30 km/h wegen der Straßenschäden angeordnet worden ist, bestand in dem gesamten Straßenzug seit Mitte der 90er Jahre Überholverbot. Die Gründe für die damalige Anordnung des Überholverbotes sind unverändert, wenn nicht sogar noch gravierender gegeben.

 

 

Der Antrag wurde am 02.09.2020 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

In der 88. Sitzung des Ältestenrats am 15.09.2020 ist der Antrag in den Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau rücküberwiesen worden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 30.09.2020 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Rolle

Stellv. Ausschussvorsitzender

 
 

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