Drucksache - 1709/V  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichAktenzeichen:1199/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.01.2020 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
22.06.2020    16. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
24.08.2020    17. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
21.09.2020    18. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
19.10.2020    19. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
16.11.2020    20. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.11.2019
Anlage 1 (Wirtschaftsplan Prb 2018)
Anlage 2 (Verfügungsmittel 2018)
Anlage 3 (Sondermittel 2018)
Anlage 4 (bes. Ermächtigung und § 37 Abs 8 LHO 2018)
Anlage 5 (Veränderung der Zuweisung 2018_M2)_1
BE RPA vom 16.11.2020
Beschluss vom 20.01.2021

1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf

  r das Haushaltsjahr 2018

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 weist einen Überschuss von 4.196.189,75 EUR aus.

 

4. Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO)

vorgenommenen Festlegungen,

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 war mit einem Haushaltsvolumen von 585.577.100 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

EUR

Ausgaben

EUR

Verpflichtungsermächtigungen

EUR

585.577.100

585.577.100

41.000.000

 

Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 14. Dezember 2017 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2018/2019 (HG 2018/2019) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 19.12.2017 (GVBl S. 678)).

 

Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

 

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2018 (HWR 2018) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 28.12.2017 zu beachten.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

 

  • AV LHO,
  • Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010
  • sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2018 - AbRdSchr 18.

 

Ist-Abschluss

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist - Einnahmen

599.296.621,24 EUR

 

 

Summe der Ist - Ausgaben

595.100.431,49 EUR

 

 

Kassenmäßiger Überschuss

4.196.189,75 EUR

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2018 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):

 

a)      Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) 252.962,09 EUR

b)      Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) 1.826.471,68 EUR

c)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 34.417,36 EUR

d)      Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) 16.300,00 EUR

e)      Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4) 3.720,00 EUR

f)        Deckungsfähigkeit (D1) 23.333.571,59 EUR

g)      Zweckgebundene Einnahmen (D2) 14.972.229,55 EUR

h)      Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 126.729,48 EUR

i)        Veränderung der Zuweisung (M2) 16.772.197,61 EUR

Summe der Mehrausgaben 57.338.599,36 EUR

 

 

zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)

r die Nachversicherung einer aus dem Beamtenverhältnis entlassenen Dienstkraft (3390/42201)                          69.385,16 EUR                                                                                                       

 

         Für die beschleunigte Inangriffnahme des Schulbauvorhabens

Erweiterungsbau Giesensdorfer Grundschule“ (3701/71401)                 139.525,19 EUR                           

 

r die Ersatzbeschaffung eines vermessungstechnischen internetfähigen Komplettsystems (GNSS-Empfänger) (4202/81279)                             44.051,74 EUR                                          

 

zu b) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) 

r die Einrichtung eines Modularen Erweiterungsbaus (MEB 12) zur Unterbringung des Schulbetriebs während des Bauvorhabens zur Sanierung der Fichtenberg-Oberschule (3704/70227)                  1.826.471,68 EUR

 

 

zu c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 2) zu entnehmen. 34.417,36 EUR

 

zu d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben  B3 =   16.300,00 EUR

zu e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben   B4 =     3.720,00 EUR

Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2018 insgesamt              20.020,00 EUR
 

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen

 

zu f) Deckungsfähigkeit (D1)

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungsfähigkeit ausgeglichen worden.              23.333.571,59 EUR

 

zu g) Zweckgebundene Einnahmen (D2)

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden:

3400, 3610, 3620, 3630, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705,

3800, 3810, 3820, 3930, 4010, 4011, 4500, 4520   14.972.229,55 EUR

 

zu h) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1)

r dringend erforderliche investive Beschaffungen sind Mehrausgaben unter Bezugnahme auf zusätzliche Einnahmen, die bei Kapitel 3700, Titel 12401 durch die Nachzahlung von Mieten durch das Landesamt für Flüchtlinge für die Nutzung des Grundstückes Ostpreußendamm 108 sowie von Schulsporthallen entstanden sind, geleistet worden.              123.847,20 EUR

Die Einzelzwecke sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 4) zu entnehmen.

 

r Impfstoffe und -materialien zur präventiven Vorsorgeverimpfung in der Erstaufnahme- und Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Wupperstraße gegen Erstattung durch die SenBJF (Mehreinnahmen bei Titel 26101).                2.882,28 EUR

 

zu i) Veränderung der Zuweisung (M2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 5) zu entnehmen. 16.772.197,61 EUR             

 

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2018

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen.

Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44304 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

- 44379 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

sowie

 

- 42260 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

- 42760 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

- 42860 - Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41202 - Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41210 - Aufwendungen für Beiräte

- 42221 -  Bezüge der Anwärter/innen

- 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42722 - Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

- 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007-2013)

- 42821 -  Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 - Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.

 

Titel

Ausgaben

Ist

EUR

Ansatz

EUR

Mehr/- Minderbetrag EUR

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten /Beamtinnen

21.917.633,19

 

 

32.315.900

 

 

-10.398.266,81

 

42221

Bezüge der Anwärter/innen

0,00

5.000

-5.000,00

42231

 

Bezüge der Beamten/Beamtin-nen (Fremdfinanzierung)

1.196.206,87

1.634.000

- 437.793,13

 

42260

 

 

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

0,00

1.000

-1.000

42722

 

 

Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

26.410,71

26.000

410,71

42760

 

Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

0,00

 

1.000

-1.000

 

42801

 

Entgelte der planmäßigen

Tarifbeschäftigten

61.040.546,21

 

58.583.300

 

2.457.246,21

 

42805

 

Entgelte der planmäßigen

Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte

246.826,29

 

276.000

 

-29.173,71

 

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen

Tarifbeschäftigten

496.440,91

161.000

 

335.440,91

 

42821

Ausbildungsentgelte

(Tarifbeschäftigten)

1.544.226,02

 

1.217.000

 

327.226,02

 

42830

Entgelte der planmäßigen

Tarifbeschäftigten

(Fremdfinanzierungen)

1.693.334,28

 

1.867.000

 

-173.665,72

 

42860

 

Entgelte für Tarifbeschäftigte

r Maßnahmen im Rahmen des

Wissenstransfers

0,00

 

1.000

- 1.000

 

 

46101

 

Pauschale Mehrausgaben

r Personalausgaben

0,00

1.000

 

- 1.000

 

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811, 42860)

Im Rahmen der Basiskorrektur 2018 wurden folgende Personaltatbestände bei der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) angemeldet und berücksichtigt:

 

  • Tarif- und Besoldungsanpassung (auch Höhergruppierung von Musikschullehrkräften)
  • VBL-Sanierungsgelder (Abzug wegen Minderbelastung durch Reduzierung des Sanierungsgeldsatzes auf 0,52 %)
  • Ausbildungsmittel
  • Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe
  • Personalüberhang (aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzter bzw. dezentraler, der bisher vom EZeP erstattet wurde)
  • Zusätzliche Dienstkräfte zur Koordinierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation
  • Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung des Hundegesetzes
  • Zusätzliche Dienstkräfte für den Mengenaufwuchs und die Transferkostensteuerung im Sozialbereich
  • Zusätzliche Dienstkräfte für das Aktionsprogramm „Sauberes Berlin (Waste Watcher)“
  • Zusätzliche Dienstkräfte für die Unterhaltsvorschussbearbeitung

 

Die Ausgaben für die zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für die Festanstellung von Musikschullehrkräften in Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung gestellten 17,8 VzÄ wurden ebenfalls basiskorrigiert (rd. 1,2 Mio. EUR).

 

Es entstanden wie immer Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.

 

Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2018 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind entsprechend  - im Rahmen der Basiskorrektur -erstattet worden.

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42722 und 42821)

Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie seitens SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.248.000 EUR zur Verfügung.

 

Unter den Bedingungen des solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen dieser Leitlinie, die Differenz zwischen dem Ansatz und den Ist-Ausgaben, im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.

 

Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zu Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 322.637 EUR. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur 2018 von SenFin berücksichtigt.

 

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 16.11.2020 in der 20. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abschließend beraten und mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 weist einen Überschuss von 4.196.189,75 EUR aus.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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