Drucksache - 1709/V
1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2018
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf: Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 weist einen Überschuss von 4.196.189,75 EUR aus.
4. Begründung:
Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),
- eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO) vorgenommenen Festlegungen,
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).
Grundlagen der Haushaltswirtschaft Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 war mit einem Haushaltsvolumen von 585.577.100 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 14. Dezember 2017 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2018/2019 (HG 2018/2019) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 19.12.2017 (GVBl S. 678)).
Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft
Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2018 (HWR 2018) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 28.12.2017 zu beachten.
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:
Ist-Abschluss Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2018 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):
a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) 252.962,09 EUR b) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) 1.826.471,68 EUR c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 34.417,36 EUR d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) 16.300,00 EUR e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4) 3.720,00 EUR f) Deckungsfähigkeit (D1) 23.333.571,59 EUR g) Zweckgebundene Einnahmen (D2) 14.972.229,55 EUR h) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 126.729,48 EUR i) Veränderung der Zuweisung (M2) 16.772.197,61 EUR Summe der Mehrausgaben 57.338.599,36 EUR
zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) Für die Nachversicherung einer aus dem Beamtenverhältnis entlassenen Dienstkraft (3390/42201) 69.385,16 EUR
Für die beschleunigte Inangriffnahme des Schulbauvorhabens „Erweiterungsbau Giesensdorfer Grundschule“ (3701/71401) 139.525,19 EUR
Für die Ersatzbeschaffung eines vermessungstechnischen internetfähigen Komplettsystems (GNSS-Empfänger) (4202/81279) 44.051,74 EUR
zu b) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) Für die Einrichtung eines Modularen Erweiterungsbaus (MEB 12) zur Unterbringung des Schulbetriebs während des Bauvorhabens zur Sanierung der Fichtenberg-Oberschule (3704/70227) 1.826.471,68 EUR
zu c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 2) zu entnehmen. 34.417,36 EUR
zu d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 = 16.300,00 EUR zu e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B4 = 3.720,00 EUR Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2018 insgesamt 20.020,00 EUR Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen
zu f) Deckungsfähigkeit (D1) In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungsfähigkeit ausgeglichen worden. 23.333.571,59 EUR
zu g) Zweckgebundene Einnahmen (D2) In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden: 3400, 3610, 3620, 3630, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3800, 3810, 3820, 3930, 4010, 4011, 4500, 4520 14.972.229,55 EUR
zu h) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) Für dringend erforderliche investive Beschaffungen sind Mehrausgaben unter Bezugnahme auf zusätzliche Einnahmen, die bei Kapitel 3700, Titel 12401 durch die Nachzahlung von Mieten durch das Landesamt für Flüchtlinge für die Nutzung des Grundstückes Ostpreußendamm 108 sowie von Schulsporthallen entstanden sind, geleistet worden. 123.847,20 EUR Die Einzelzwecke sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 4) zu entnehmen.
Für Impfstoffe und -materialien zur präventiven Vorsorgeverimpfung in der Erstaufnahme- und Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Wupperstraße gegen Erstattung durch die SenBJF (Mehreinnahmen bei Titel 26101). 2.882,28 EUR
zu i) Veränderung der Zuweisung (M2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 5) zu entnehmen. 16.772.197,61 EUR
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2018
Grundsätzliches
Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Die Ausgaben der Titel
- 44304 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - 44379 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 45300 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
sowie
- 42260 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers - 42760 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers - 42860 - Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 41202 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 41210 - Aufwendungen für Beiräte - 42221 - Bezüge der Anwärter/innen - 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - 42722 - Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) - 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen - 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten - 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte - 45903 - Prämien für besondere Leistungen
werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte
sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.
Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811, 42860) Im Rahmen der Basiskorrektur 2018 wurden folgende Personaltatbestände bei der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) angemeldet und berücksichtigt:
Die Ausgaben für die zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für die Festanstellung von Musikschullehrkräften in Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung gestellten 17,8 VzÄ wurden ebenfalls basiskorrigiert (rd. 1,2 Mio. EUR).
Es entstanden wie immer Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.
Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2018 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind entsprechend - im Rahmen der Basiskorrektur -erstattet worden.
Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830) Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.
Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42722 und 42821) Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie seitens SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.248.000 EUR zur Verfügung.
Unter den Bedingungen des solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen dieser Leitlinie, die Differenz zwischen dem Ansatz und den Ist-Ausgaben, im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.
Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zu Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 322.637 EUR. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur 2018 von SenFin berücksichtigt.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 16.11.2020 in der 20. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abschließend beraten und mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 weist einen Überschuss von 4.196.189,75 EUR aus.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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