Drucksache - 1688/V
Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nrn. 11 (1) und 12 der VV EaD. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und –vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.
Cerstin Richter-Kotowski Frank Mückisch Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 11.12.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nrn. 11 (1) und 12 der VV EaD. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und –vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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