Drucksache - 1688/V  

 
 
Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Status:öffentlichAktenzeichen:991/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 12.11.2019
Liste Ehrenamtliche Mitarbeiter
Beschluss vom 11.12.2019

1. Gegenstand der Vorlage:

Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

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2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Mückisch
 

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 4 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
 

Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020.

Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nrn. 11 (1) und 12 der VV EaD.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und vorsteher zutzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski      Frank Mückisch

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadtrat

 

 

 

Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 11.12.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020.

Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nrn. 11 (1) und 12 der VV EaD.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und vorsteher zutzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

 
 

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