Drucksache - 1687/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-34B (Dahlem)
Status:öffentlichAktenzeichen:970/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
03.12.2019 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 05.11.2019
Entwurf der Verordnung
Begruendung
Anlage 1 zur Begruendung
Anlage 2 zur Begruendung
Anlage 3 zur Begruendung
Anlage 4 zur Begruendung
Anlage 5 zur Begruendung
BE Stapl vom 03.12.2019
Beschluss vom 11.12.2019

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-34B

 

r das Gelände zwischen Pacelliallee, Drosselweg, Falkenried, Hohe Ähren, Am Hirschsprung, Vogelsang, Wachtelstraße, Im Dol, Spechtstraße, Starstraße, Am Hirschsprung, Finkenpark, Heinrich-Stahl-Weg und Im Dol sowie für die Grundstücke Spechtstraße 8/18, Im Dol 70, Starstraße 5/9 und 12/14, für die Straßen Drosselweg, Hohe Ähren, Heinrich-Stahl-Weg und Abschnitte der Straßen Falkenried zwischen Hohe Ähren und Drosselweg, Am Hirschsprung zwischen Vogelsang und Hohe Ähren sowie zwischen Starstraße und Finkenpark, Vogelsang zwischen Am Hirschsprung und Wachtelstraße, Wachtelstraße zwischen Im Dol und Vogelsang, Im Dol zwischen Im Dol 69 und 73 sowie zwischen Im Dol 30 und 42E, Starstraße zwischen Starstraße 4 und Am Hirschsprung und Starstraße zwischen Starstraße 11 und 14

 

im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem

  1. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.        Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-34B vom 01. November 2017 mit den Deckblättern vom 26. September 2018 und vom 21. Mai 2019 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
6-34B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-34B einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenStadtWohnen im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel V.11 „Inhaltskontrolle“ ab Seite 62 und der erneuten Rechtsprüfung im Kapitel V.13 „erneute Inhaltskontrolle“ ab Seite 65 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen in die Begründung und die Planzeichnung eingearbeitet worden.

Cerstin Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

Die Vorlage wurde am 03.12.2019 in der 34. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 11.12.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.                    Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-34B vom 01. November 2017 mit den Deckblättern vom 26. September 2018 und vom 21. Mai 2019 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.                  Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
6-34B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-34B einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenStadtWohnen im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel V.11 „Inhaltskontrolle“ ab Seite 62 und der erneuten Rechtsprüfung im Kapitel V.13 „erneute Inhaltskontrolle“ ab Seite 65 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen in die Begründung und die Planzeichnung eingearbeitet worden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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