Drucksache - 1652/V  

 
 
Betreff: Aufhebung sachgrundloser Geschwindigkeitsbegrenzung Lorenz- und Mariannenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.11.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
27.11.2019 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
08.01.2020 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 08.01.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in der Lorenz-/Mariannenstraße auf 30 km/h unverzüglich wieder aufzuheben.

 

Begründung:

 

Derzeit ist der Straßenzug gekennzeichnet mit Tempo-30-Schildern und dem Zusatz "Straßenschäden". Durch die vor einigen Wochen durchgeführte und abgeschlossene Erneuerung des Straßenbelags entfällt der Grund für die Anweisung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie ist daher aufzuheben.

 

 

Der Antrag wurde am 08.01.2020 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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