Drucksache - 1652/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in der Lorenz-/Mariannenstraße auf 30 km/h unverzüglich wieder aufzuheben.
Begründung:
Derzeit ist der Straßenzug gekennzeichnet mit Tempo-30-Schildern und dem Zusatz "Straßenschäden". Durch die vor einigen Wochen durchgeführte und abgeschlossene Erneuerung des Straßenbelags entfällt der Grund für die Anweisung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie ist daher aufzuheben.
Der Antrag wurde am 08.01.2020 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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