Drucksache - 1563/V
1) Ist der neue Betreuungsschlüssel, den die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Kindertagesstätten ab sofort verbessert hat (bis 2 Jahre 3,75 Kinder pro Erzieherin, 2-3 Jahre 4,75 Kinder pro Erzieherin, Erhöhung der Leitungszeit) in den öffentlichen Kindertagesstätten in Steglitz Zehlendorf im Eigenbetrieb unmittelbar umgesetzt worden?
2) Werden die Mehrkosten für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels ganz oder nur anteilig oder gar nicht vom Land getragen?
3) Wie hoch ist der personelle Mehrbedarf auf Grund dieser Veränderungen und blieb der Betreuungsschlüssel für die 4-6-jährigen Kinder unverändert?
Harald Mier |
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