- Gegenstand der Vorlage:
| Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6-26 VE Fürstenstraße / Bülowstraßel |
- Berichterstatter:
| Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski |
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-26 VE vom 04. Januar 2018 mit Deckblatt vom 04. März 2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-26 VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-26 VE sowie die Begründung und den Durchführungsvertrag wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenStadtWohnen im Rahmen der Rechtsprüfung ist im Kapitel IV.9 Rechtsprüfung ab Seite 45 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden. | |
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Cerstin Richter Kotowski
Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 13.08.2019 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Breidenbach
Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
- Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-26 VE vom 04. Januar 2018 mit Deckblatt vom 04. März 2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-26 VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-26 VE sowie die Begründung und den Durchführungsvertrag wird verwiesen.
Die Abarbeitung der Hinweise der SenStadtWohnen im Rahmen der Rechtsprüfung ist im Kapitel IV.9 Rechtsprüfung ab Seite 45 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher