Drucksache - 1516/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist es richtig, dass die Stadträtin für Jugend, Gesundheit und Integration bislang Räumlichkeiten für die Hortbetreuung an der Käthe-Kruse-Grundschule zur Verfügung gestellt hat, um die besondere Situation auf Grund der Erneuerung der modularen Bauten zu überbrücken?
2) Welche Gründe haben dazu geführt, diese Raumüberlassung ab dem nächsten Schuljahr (2019/20) aufzukündigen? Was war so wichtig, dass die voraussichtlich noch bis Oktober 2019 notwendige Auslagerung des Hortes in den bislang zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nun nicht mehr möglich sein soll. Warum kann diese „Form von Eigenbedarf“ nicht noch einige Monate hintangestellt werden?
Harald Mier
Die Kleine Anfrage wurde am 19.06.2019 in der 31. Sitzung der BVV zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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