Drucksache - 1454/V  

 
 
Betreff: Kontrolle Crailsheimer Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:892/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.05.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
14.08.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.09.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.05.2019
BE ONB vom 14.08.2019
Beschluss vom 11.09.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.08.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Crailsheimer Straße die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge von über 7,5 t und die Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h kontrolliert wird.

 

Begründung:

 

Die Crailsheimer Straße ist eine Wohnstraße, dennoch wird die Crailsheimer Straße von vielen Fahrzeugen genutzt, die das Durchfahrtsverbot und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht beachten.

 

 

Der Antrag wurde am 14.08.2019 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Holz

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 beschlossen:        

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Crailsheimer Straße die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge von über 7,5 t und die Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h kontrolliert wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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