Drucksache - 1454/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Crailsheimer Straße die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge von über 7,5 t und die Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h kontrolliert wird.
Begründung:
Die Crailsheimer Straße ist eine Wohnstraße, dennoch wird die Crailsheimer Straße von vielen Fahrzeugen genutzt, die das Durchfahrtsverbot und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht beachten.
Der Antrag wurde am 14.08.2019 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Holz Stellv. Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Crailsheimer Straße die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge von über 7,5 t und die Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h kontrolliert wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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