Drucksache - 1444/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben dafür einzusetzen, dass auch in der Schwimmhalle Hüttenweg die Umkleide für Menschen mit Behinderungen von innen abgesperrt werden kann.
Begründung:
Eine Begründung sollte eigentlich überflüssig sein, daher nur eine Zustandsbeschreibung: Bisher ist die „Unisex“-Umkleide mit 4 Garderobenschränken nur von der Eingangsseite her von innen verriegelbar. Von der Seite des Bades/der Dusche gibt es keine Möglichkeit, die Umkleide von innen zu verschließen. Dies führt immer wieder zu ungewollten, nach Eindruck einer Nutzerin aber durchaus auch zu gewollten männlichen „Besuchen“ während der Umkleide. Die Dusche selbst ist beidseitig von innen jeweils über Schalter verschließbar. Da die Verbindungstür zwischen Dusche und Umkleide somit von der Seite der Dusche her verriegelbar ist, sollte dies von der anderen Seite (der Umkleide her) ohne größeren Aufwand zu realisieren sein.
Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben dafür einzusetzen, dass auch in der Schwimmhalle Hüttenweg die Umkleide für Menschen mit Behinderungen von innen abgesperrt werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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