Drucksache - 1355/V  

 
 
Betreff: Fairness bei der Personenbeförderung
Status:öffentlichAktenzeichen:854/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Kölsch
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.03.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
17.04.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste vertagt   
22.05.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.03.2019
BE ONB vom 22.05.2019
Beschluss vom 19.06.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („P-Schein“) auch für gewerbliche Fahrer/innen von Mietwagen die Ortskundeprüfung obligatorisch wird.

 

Begründung:

 

Private Unternehmen wie Uber nutzen eine Regelungslücke für ihr gewerbliches Angebot, indem sie für den Personentransport Mietwagen einsetzen. Für Fahrer/innen von Mietwagen ist in Berlin nur der „einfache“ P-Schein ohne Ortskundeprüfung vorgeschrieben. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht zum Taxi-Gewerbe. Um wieder Fairness in der Berliner Personenbeförderung herzustellen, sollen die Bedingungen für die Erlangung des P-Scheins angeglichen werden. Beispielsweise ist in Frankfurt (Oder) die Ortskundeprüfung für Mietwagen ebenso vorgeschrieben wier Taxis (www.bit.ly/2MclXcR).

 

 

Der Antrag wurde am 22.05.2019 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:       

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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