Drucksache - 1341/V  

 
 
Betreff: Warum wurde die geschützte Grünanlage am Dahlemer Weg 247 vom Bezirksamt zur Bebauung vorgeschlagen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 14.02.2019
Schriftliche Beantwortung vom 27.02.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie kam die Entscheidung zustande, im Frühjahr 2018 dem Senat die geschützte Grünanlage am Dahlemer Weg 247 zur Bebauung vorzuschlagen?

 

2)   Welche Untersuchungen des Geländes wurden durch wen hierfür vorab durchgeführt?

 

3)   Auf Grundlage welcher Informationen gelangte das Bezirksamt zu der Ansicht, dass es sich bei dem Waldbiotop am Dahlemer Weg 247 um "wertlosen Stangenwald" handelt, und ist es weiterhin dieser Ansicht?

 

4)   Bleibt das Bezirksamt gegenüber dem Senat bei der Empfehlung, dieses Grundstück zu bebauen?

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Wie kam die Entscheidung zustande, im Frühjahr 2018 dem Senat die geschützte Grünanlage am Dahlemer Weg 247 zur Bebauung vorzuschlagen?

Die Vorgaben des Senats auf der Suche nach MUF-Standorten erweisen sich für die Bezirke als erhebliches Problem, da kaum noch Grundstücke der Bezirke oder des Landes Berlin vorhanden sind, die auch groß genug für die Errichtung eines MUFs sind. So werden bereits Sportgrundstücke umgewidmet und Vorhaltegrundstücke für Schulen bzw. Schulsporthallen durch den Senat als MUF-Standort akquiriert so geschehen mit dem Grundstück im Osteweg 63.

Dieses Vorgehen des Senats hält das Bezirksamt für nicht hinnehmbar. Ebenso wie an anderen Standorten drängt der Bezirk darauf, dass es in der Folge zu integrativem Wohnen kommt. Das bedeutet, dass die entstandenen Gemeinschaftsunterkünfte beispielsweise in studentisches Wohnen umgewandelt werden.

 

2)   Welche Untersuchungen des Geländes wurden durch wen hierfür vorab durchgeführt?

Das Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf gab eine naturschutzfachliche Bewertung und faunistische Potentialeinschätzung für das Grundstück Dahlemer Weg 247 bei einer Planungsgruppe von Landschaftsarchitekten und Landschaftsplanern in Auftrag. Zusätzlich wurde eine Bewertung der Fläche im Hinblick auf ihre Funktion im örtlichen sowie im Berliner Biotopverbund vorgenommen.

 

3)   Auf Grundlage welcher Informationen gelangte das Bezirksamt zu der Ansicht, dass es sich bei dem Waldbiotop am Dahlemer Weg 247 um "wertlosen Stangenwald" handelt, und ist es weiterhin dieser Ansicht?

Bei dem Gelände handelt es sich nach dem Baunutzungsplan um ein Gelände zur allgemeinen Wohnungsbebauung. Es stellt kein Schutzgebiet nach dem Naturschutzrecht dar, sondern hat den Status einer Grünanlage. Nach vorliegendem Gutachten handelt es sich um eine Fläche, auf der nachweislich keine geschützten Biotope vorkommen. Sofern sich dort schützenswerte Arten angesiedelt haben, würde hier eine Umsiedlung erfolgen. Darüber hinaus wird auch nicht die gesamte Fläche bebaut werden, sondern nur etwa 6.000 Quadratmeter.

Selbstverständlich kann ich nachvollziehen, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner attraktiv ist, ein solches begrüntes Gelände in der Nachbarschaft erhalten zu wollen. Solche Nutzungskonflikte wird es aber in der Zukunft in einer immer dichter werdenden Stadt immer geben.

 

4)   Bleibt das Bezirksamt gegenüber dem Senat bei der Empfehlung, dieses Grundstück zu bebauen?

Alle Bezirke müssen, und damit auch Steglitz-Zehlendorf, Flüchtlinge in geeigneten Unterkünften unterbringen. Dies ist auch in Hinblick auf die wachsende Stadt eine schwierige aber auch nötige Aufgabe. Die bislang genannten „Ersatzgrundstücke“ sind aus unterschiedlichen Gründen nicht für den Bau von MUFs geeignet.

Ich möchte auch betonen, dass es sich bei den geplanten MUFs nicht um eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge handeln wird. Die Familien, die in Zukunft in die modularen Unterkünfte einziehen werden, halten sich in der Regel schon längere Zeit im Land Berlin auf.

Die damit einhergehende Frage der infrastrukturellen Eingliederung sieht das Bezirksamt nach den Erfahrungen der letzten Jahre als eine von allen Seiten zu bewältigende Aufgabe an. Beispielsweise konnten alle Kinder aus den Einrichtungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf am allgemeinen Unterricht in den jeweils passenden Schulen teilnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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