Drucksache - 1322/V  

 
 
Betreff: Irrungen und Wirrungen um die Villa Schmarjestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme Beantwortung Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.03.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 13.02.2019
Schriftliche Beantwortung vom 27.02.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.02.2019

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Wie erklärt das Bezirksamt, dass in der schriftlichen Beantwortung der kleinen Anfrage des Bezirksverordneten Graffstädt vom 09.01.2019 (Drs. 1258/V) die Bezirksbürgermeisterin auf die Frage: „Trifft es zu, dass der Senat die Angelegenheit Schmarjestraße an sich gezogen hat?“ antwortete: „Nein. Das Grundstück Schmarjestraße 14 befindet sich nach wie vor im Vermögen des nach dem Wortlaut des Testaments begünstigten Bezirks Steglitz-Zehlendorf („Stadt Zehlendorf“) und damit auch in der Verfügungs- und Entscheidungsgewalt des Bezirksamts hinsichtlich einer weiteren Planung zur zweckgebundenen Nutzung oder auch verwaltungs- und vermögensmäßigen Abgabe der Immobilie. Diese Auffassung wurde im Rahmen der Sitzung des Portfolioausschusses am 10.01.2019 auch vom anwesenden Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen ausdrücklich bestätigt. Derzeit besteht jedoch weder für eine zweckgebundene Nutzung noch für eine verwaltungs- und vermögensmäßige Abgabe ein Bezirksamtsbeschluss.“ und parallel dazu laut Bericht des Tagesspiegels vom 24.01.2019 Mitte Januar die Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof dem Abgeordneten Steffen Zillich schrieb, dass der Senat beabsichtige, die Villa Schmarjestraße 14 aus dem Fachvermögen des Bezirksamts herauszulösen und dem Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zu übertragen?

 

2)   Wie ist die Kommunikation zwischen Bezirksamt und Senat in dieser Angelegenheit?

 

3)   Wie ist der aktuelle Sachstand und welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über mögliche Planungen des Senats?

 

4)   Hat das Bezirksamt Erkenntnisse über möglicherweise seitens des Senats bereits favorisierte Träger, denen die Immobilie zur Nutzung übergeben werden soll?

 

5)   Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt jetzt noch, Einfluss nehmen zu können?

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Wie erklärt das Bezirksamt, dass in der schriftlichen Beantwortung der kleinen Anfrage des Bezirksverordneten Graffstädt vom 09.01.2019 (Drs. 1258/V) die Bezirksbürgermeisterin auf die Frage: „Trifft es zu, dass der Senat die Angelegenheit Schmarjestraße an sich gezogen hat?“ antwortete: „Nein. Das Grundstück Schmarjestraße 14 befindet sich nach wie vor im Vermögen des nach dem Wortlaut des Testaments begünstigten Bezirks Steglitz-Zehlendorf „Stadt Zehlendorf“ und damit auch in der Verfügungs- und Entscheidungsgewalt des Bezirksamts hinsichtlich einer weiteren Planung zur zweckgebundenen Nutzung oder auch verwaltungs- und vermögensmäßigen Abgabe der Immobilie. Diese Auffassung wurde im Rahmen der Sitzung des Portfolioausschusses am 10.01.2019 auch vom anwesenden Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen ausdrücklich bestätigt. Derzeit besteht jedoch weder für eine zweckgebundene Nutzung noch für eine verwaltungs- und vermögensmäßige Abgabe ein Bezirksamtsbeschluss.“ und parallel dazu laut Bericht des Tagesspiegels vom 24.01.2019 Mitte Januar die Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof dem Abgeordneten Steffen Zillich schrieb, dass der Senat beabsichtige, die Villa Schmarjestraße 14 aus dem Fachvermögen des Bezirksamts herauszulösen und dem Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zu übertragen?

Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantworten.

Die schriftliche Antwort an den BV Graffstädt vom 16.01.2019 gibt exakt den Sach- und Kenntnisstand des Bezirksamts zur Schmarjestraße 14 vom selben Tag wieder.

Eine Berichterstattung über und eine Bewertung von deutlich nach dem 16.01.2019 entstandenen anderslautenden Meldungen der Medien zu Stellungnahmen von Frau Dr. Sudhof, die dem Bezirk nicht zur Verfügung gestellt wurden, können davon naturgemäß nicht erfasst sein. „Parallele“, also zeitgleich anderslautende Äußerungen von Frau Dr. Sudhof, und damit eine falsche oder widersprüchliche Beantwortung durch das Bezirksamt am 16.01.2019, ist nicht zu erkennen.

Die Antwort des Bezirksamts vom 16.01.2019 auf die Kleine Anfrage des BV Graffstädt macht aber auch deutlich, dass dem Bezirksamt im Vorfeld der Beantwortung durch vereinzelte Pressemeldungen zu Beginn des Jahres 2019 sehr wohl eine möglicherweise veränderte Auffassung der Senatsverwaltung für Finanzen zum verwaltungsmäßigen Umgang mit dem Grundstück bekannt geworden ist. Nicht ohne Grund wurde dies von mir zeitnah im Rahmen meiner Teilnahme an der Sitzung des Portfolioausschusses am 10.01.2019 zum Anlass genommen, den Leiter des Portfolioausschusses, einem Frau Dr. Sudhof unterstellten leitenden Beamten des Vermögensreferats bei der Senatsverwaltung für Finanzen, nach einer vermögensmäßigen Übernahme des Grundstücks durch seine Behörde zu befragen. Nachweislich meiner Antwort vom 16.01.2019 an den BV Graffstädt wurde die weiterhin bestehende vermögensmäßige Verfügungsgewalt des Bezirksamts über das Grundstück ausdrücklich bestätigt.

Die nunmehr, im Gegensatz zur am 10.01.2019 im Portfolioausschuss erteilten Auskunft, in mehreren Medien geäußerten anderslautenden Plänen von Frau Dr. Sudhof hat das Bezirksamt zur Kenntnis genommen. Über die tatsächlichen und vermutlich eher politisch als sachgerecht motivierten Gründe für das geplante Vorgehen kann derzeit nur spekuliert werden. Eine anderweitige Kontaktaufnahme zu diesem Sachverhalt durch Frau Dr. Sudhof oder ihre Verwaltung mit dem Bezirksamt hat nicht stattgefunden.

 

2)   Wie ist die Kommunikation zwischen Bezirksamt und Senat in dieser Angelegenheit?

Die letzte offizielle Kontaktaufnahme der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem Bezirksamt zum Sachverhalt der zukünftigen Verwertung bzw. Nutzung des Grundstücks erfolgte mit Schreiben vom 31.10.2018. In der Folge bestand eine rege Kommunikation zum Rechtsreferat der Senatsverwaltung der Finanzen aufgrund der vom Landgericht Berlin erlassenen einstweiligen Verfügung gegen einen möglichen Verkauf des Grundstücks durch das Land Berlin und der Vorbereitung des Widerspruchs beim Landgericht, jedoch nicht zum Sachverhalt der zweckbestimmten Grundstücksnutzung.

Die in der Presse veröffentlichte auszugsweise Beantwortung von Frau Dr. Sudhof an den Abgeordneten Zillich und die dabei geäußerten Absichten, das Grundstück vermögensmäßig zu übernehmen und darüber hinaus einer weiten Nutzung für „soziale Zwecke“ und nicht wie bisher gegenüber dem Bezirk mehrfach in enger Auslegung des Testaments geforderten Nutzung für „Seniorenzwecke“ zuzuführen, haben mich veranlasst, Frau Dr. Sudhof zu diesen Themen direkt anzuschreiben. Insbesondere erwarte ich eine Erklärung gegenüber dem Bezirksamt hinsichtlich der plötzlich rein sozialen Zweckbestimmung des Grundstücks und der daraus resultierenden erweiterten Chancen und Möglichkeiten, das Grundstück durch das Bezirksamt erfolgreich einer künftigen Nutzung zuzuführen.

 

3)   Wie ist der aktuelle Sachstand und welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über mögliche Planungen des Senats?

Siehe 1.

 

4)   Hat das Bezirksamt Erkenntnisse über glicherweise seitens des Senats bereits favorisierte Träger, denen die Immobilie zur Nutzung übergeben werden soll?

Nein. Wie bereits zu 3) ausgeführt, beruhen offizielle Informationen der Senatsverwaltung für Finanzen zur Nutzung des Grundstücks auf dem Stand vom 31.10.2018. Ein Träger-Konzept war damals nicht Bestandteil des Schriftwechsels.

 

5)   Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt jetzt noch, Einfluss nehmen zu können?

Das Bezirksamt ist weiterhin bemüht, im direkten Kontakt mit der Senatsverwaltung für Finanzen eine Klärung und einvernehmliche Regelung für die Schmarjestraße 14 zu finden, die dem Erblasserwillen gerecht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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