Drucksache - 1319/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, welche Grundstücke, Gebiete und Gebietsstreifen sich für eine Bebauung von Eigenheimen bzw. zum Wohnungsbau eignen. In der Herangehensweise soll die städtebauliche Betrachtung maßgeblich sein. Über die Ergebnisse sind die Fraktionen bis zum 30.11.2019 zu informieren.
Begründung:
Im Zuge der wachsenden Stadt möge das Bezirksamt prüfen, wo und welche Gebiete als zukünftige Wohnneubaugebiete im Bezirk städtebaulich möglich wären. Dabei sind auch Lückenschließungen und Randbebauungen zu berücksichtigen.
Der Antrag wurde am 12.03.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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