Drucksache - 1318/V
Die BVV möge beschließen:
Die vorgesehenen Verbreiterungen von Radverkehrsanlagen im Bezirk müssen mit den bestehenden fahrbahnbegleitenden Heckenpflanzungen in Einklang gebracht werden. Sie dienen sowohl dem Umweltschutz als auch dem stadtbildprägendem und ortstypischen Charakter, welcher zu erhalten ist.
Begründung:
Straßenbegleitgrün in Form von Hecken übernimmt vielfältige Funktionen. Zu ökologischen Aspekten wie der Umwandlung von Kohlendioxid in Sauerstoff, der Absorption von Feinstaub und der kühlenden Wirkung kommt die ortsteilprägende Funktion. Gerade Hecken können das Stadtklima positiver beeinflussen als beispielsweise Baumreihen, die gar kontraproduktiv sein können, wenn sie in engen Straßen stehen und damit den freien Luftaustausch (Windschneise) behindern, oder Bepflanzung mit Bäumen, die aufgrund ihrer Natur das Molekül Isopropen in die Umwelt abgeben und damit ungeeignet sind, da dieses mit Abgasen des Straßenverkehrs reagiert und auf diese Weise zur Entstehung von Smog und Ozon beiträgt.
Der Antrag wurde am 16.05.2019 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Döhnert Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 29.05.2019 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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