Drucksache - 1236/V  

 
 
Betreff: „Schulplanung" ohne Schulentwicklungsplan?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 10.12.2018
Schriftliche Beantwortung vom 03.01.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist es zutreffend, dass es sich beim Aktenzeichen 1160-2018-3771-0 aus der Liste Nr. 11-2018-BVV der Bau- und Wohnungsaufsicht um einen von der evangelischen Kirche geplanten Schulneubau handelt?

 

2)   Um welchen Schultyp mit welchem Schwerpunkt handelt es sich hierbei?

 

3)   Ist der Bedarf an einer solchen privaten Schule im Schulentwicklungsplan des Bezirkes enthalten?

 

4)   Gibt es in der direkten Nachbarschaft gegebenenfalls eine entsprechende öffentliche Schule? Wie ist deren Auslastung? Wie sieht die Prognose für die kommenden Jahre aus?

 

5)   Wie schätzt das Bezirksamt die Sinnhaftigkeit eines privaten Schulneubaus an dieser Stelle ein, und welche Kriterien liegen dieser Einschätzung zugrunde?

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)   Ist es zutreffend, dass es sich beim Aktenzeichen 1160-2018-3771-0 aus der Liste Nr. 11-2018-BVV der Bau- und Wohnungsaufsicht um einen von der evangelischen Kirche geplanten Schulneubau handelt?

Nein, die Evangelische Schule plant in der Giesensdorfer Str. 33 keinen Schulneubau.

 

2)   Um welchen Schultyp mit welchem Schwerpunkt handelt es sich hierbei?

Die Evangelische Schule plant in der Ludwigsfelder Straße einen Grundschulneubau.

 

3)   Ist der Bedarf an einer solchen privaten Schule im Schulentwicklungsplan des Bezirkes enthalten?

Nein, der Schulentwicklungsplan beschäftigt sich in erster Linie mit der Schulentwicklung der staatlichen Schulen in der Trägerschaft des Bezirks. Schulen in freier Trägerschaft können sich überall im Land Berlin etablieren. Der Bezirk hat hier keine Gestaltungsmöglichkeit. Die Entwicklung im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft findet Eingang in die Prognoseberechnungen der Senatsverwaltung. Die Auswirkungen einer Schule in privater Trägerschaft zeigt aber gleichwohl eine regionale Wirkung, da natürlich auch Schülerinnen und Schüler wohnortnah diese Schulen in Anspruch nehmen.

 

4)   Gibt es in der direkten Nachbarschaft gegebenenfalls eine entsprechende öffentliche Schule? Wie ist deren Auslastung? Wie sieht die Prognose für die kommenden Jahre aus?

Ja, die Grundschule am Buschgraben. Die Schule wird z.Z. nicht so sehr nachgefragt. Es sind aber Änderungen beabsichtigt, die dem entgegenwirken sollten.

Die Schulplanungsregion Zehlendorf-Süd, bestehend aus der Süd-Grundschule und der Schweizerhof-Grundschule, verzeichnen einen leichten Rückgang der Grundschulbevölkerung von derzeit 1521 Kindern (Betrachtungsjahr 2018) auf 1516 (Betrachtungsjahr 2023). In dieser Planungsregion stehen insgesamt jedes Jahr mindestens 13,5 Schulzüge zur Versorgung der Schulpflichtigen bereit. Pro Zug werden 144 Kinder beschult, mithin insgesamt 1944 Plätze. In der Schulplanungsregion Zehlendorf, bestehend aus der Nord-GS, der Johannes-Tews-GS, der Zinnowwald-GS und dem Grundschulzweig der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule, und dem Pestalozzi-Förderzentrum werden mindestens 14 Züge bereit gestellt, mithin insgesamt 2016 Plätze. Nach den uns vorliegenden Prognosen sinkt die Zahl der Grundschüler von 2550 (2018) auf 2210 im Jahr 2022. Beide Regionen bieten gemeinsam 3960 Schulplätze für vermutlich 4071 bzw. 3726 Kinder im Jahr 2022 an. Die Versorgung mit staatlichen Schulplätzen ist ausreichend, da nicht 100 Prozent aller gemeldeten Kinder ihre Schulpflicht in einer staatlichen Grundschule im Bezirk nachkommen und auf Schulen in freier Trägerschaft ausweichen.

 

5)   Wie schätzt das Bezirksamt die Sinnhaftigkeit eines privaten Schulneubaus an dieser Stelle ein, und welche Kriterien liegen dieser Einschätzung zugrunde?

Das Bezirksamt setzt sich für eine vielfältige bezirkliche Schullandschaft ein. Schulen in freier Trägerschaft können überall im Land Berlin errichtet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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