Drucksache - 1216/V  

 
 
Betreff: „Drehscheiben“ zur Schulsanierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KellermannBV Kellermann
Verfasser:Kellermann 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 04.12.2018
Schriftliche Beantwortung vom 18.12.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Für welche Sanierungsmaßnahmen werden sogenannte „Drehscheiben" zur Schaffung der notwendigen Baufreiheit für wie viele Schüler*innen in den jeweiligen Schuljahren 2019/20 bis 2024/25 benötigt?

 

2)   Welche konkreten Standorte sind bereits bekannt, in der Klärung oder Planung, und wie viele Züge können dort gleichzeitig untergebracht werden?

 

3)   Werden die benötigten „Drehscheiben" rechtzeitig für die Sanierung fertig gestellt werden oder sieht das Bezirksamt den Zeitplan zur Sanierung durch fehlende Drehscheiben gefährdet?

 

 

 

Jan Kellermann

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)   r welche Sanierungsmaßnahmen werden sogenannte „Drehscheiben“ zur Schaffung der notwendigen Baufreiheit für wie viele Schüler*innen in den jeweiligen Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025 benötigt?

2)   Welche konkreten Standorte sind bereits bekannt, in der Klärung oder Planung, und wie viele Züge können dort gleichzeitig untergebracht werden?

3)   Werden die benötigten „Drehscheiben“ rechtzeitig für die Sanierung fertig gestellt werden oder sieht das Bezirksamt den Zeitplan zur Sanierung durch fehlende Drehscheiben gehrdet?

Das Bezirksamt befindet sich aktuell noch in der Planungsphase für zukünftige Drehscheiben-Standorte.

Gespräche zwischen den maßgeblich mit den Sanierungen befassten Ämtern, d.h. dem Schul- und Sportamt sowie der Serviceeinheit Facility Management, finden derzeit statt. Dabei geht es zuchst um grundsätzliche Fragen, beispielsweise nach der Bauplanung, der Sanierung in Bauabschnitten oder der Möglichkeit einer kompletten Räumung von Schulstandorten während der Sanierungsarbeiten sowie der Kapazitäten zur Auslagerung auf dem jeweiligen Schulgrundstück.

Anhand dieser beispielhaften Aufzählung der zu beantwortenden Fragennnen Sie bereits die hohe Komplexität und das hohe Maß an Unwägbarkeiten, zumindest beim derzeitigen Stand der berlinweiten Planungen bzw. der Informationen zur Berliner Schulbauoffensive, erkennen.

So ist es zum aktuellen Stand der Bauplanungen sehr schwer, belastbare Aussagen über die gesamten zukünftig notwendigen Auslagerungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren und darüber hinaus zu machen. Sicher ist: Zunächst wird für jedes Sanierungsobjekt überprüft, ob auf dem Schulgelände selbst, auf möglicherweise vorhandenen Freiflächen Ausweichkapazitäten geschaffen werden können. Hier muss aber immer beachtet werden, dass eine solche Einrichtung von Ausweichflächen auf dem eigenen Schulgelände zwar unterrichtsorganisatorische Vorteile mit sich bringt, aber in Flächenkonkurrenz zur Baustelleneinrichtung, zu den notwendigen Bewegungsflächen für Schülerinnen und Schüler und zu den Auflagen des Brandschutzes bzgl. Feuerwehrzufahrt und Sammelplatz stehen kann.

Das Bezirksamt geht daher aktuell davon aus, dass über den gesamten Zeitraum der Sanierungen mehrere Drehscheiben-Standorte verschiedener Größe und Ausstattung eingerichtet werden müssen. Diese sollten sich idealerweise in verschiedenen Regionen des Bezirks befinden, um beispielsweise Teil- oder Komplettauslagerungen von Grundschulen so gut wie möglich wohnortnah umsetzen zu können.

Eine solche Drehscheibe einzurichten bedeutet im Grunde nichts anderes, als einen neuen Schulstandort auf Zeit, mit Mensa, Fachräumen, Sportflächen und ggf. Werkstätten errichten zu müssen.

Gleichzeitig erwarten Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zu Recht, auch bei Ausweichquartieren, ob nun auf dem eignen Gelände oder im Rahmen einer Drehscheibe, die Einhaltung des Lehrplans und die möglichst geringe Störung des Unterrichts durch die Bauarbeiten.

Wie Sie erkennen können, ist es entsprechend nicht mit der Errichtung von 24 Klassenräumen à 60 m² getan. Es muss vieles beachtet und genau geplant werden. Das benötigt Zeit und umfangreiche Abstimmungen.

Um es nochmals deutlich zu machen: Eine Drehscheibe ist quasi ein eigener, neuer Schulstandort. Die Bezirke rechnen dabei mit Mindestgrößen von einem halben Hektar (5.000 m²) und kosten von rund 15 Mio. Euro pro Standort bzw. pro Schulregion.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist beispielsweise die Auswahl für solch ein Projekt in Frage kommender Flächen im Bezirk überschaubar. Hier in der BVV, in den Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit wurde und wird beispielsweise über den Osteweg diskutiert. Dieser spielt in unseren Überlegungen eine wesentliche Rolle, wird aber alleine sicherlich nicht ausreichen.

So möchte das Bezirksamt auch das im Fachvermögen des Schulbereichs befindliche Grundstück am Ostpreußendamm in die Planungen mit einbeziehen. Auch hier sind dazu aber Fragen mit dem aktuellen Nutzer, dem Landesamt für Flüchtlinge, zu klären. Darüber hinaus werden zeitnah weitere Gespräche mit anderen Fachbereichen bzw. Ämtern des Bezirksamtes geführt, um zu klären, welche weiteren Grundstücke in den kommenden zwei bis zwanzig Jahren für Drehscheiben-Standorte genutzt werden könnten.

In den kommenden Wochen werden also die Gespräche und Abstimmungen innerhalb des Bezirksamtes sowie mit anderen Bezirken und auch den beteiligten Senatsverwaltungen fortgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen